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Inhalt
Makler-/Immobilienerlaubnis
Für Sie zuständig:
Sachbearbeiterin
- Allgemeine Information.
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 34 c Gewerbeordnung zur Weiterleitung an den Rhein-Erft-Kreis.
- Benötigte Unterlagen:
- Personalausweis
- ggf. Aufenthaltserlaubnis
- Gebühren:
- Rechtliche Grundlage:
Gewerbeordnung
Der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 34 c Abs. 1 der GewO ist mit den nachfolgend aufgeführten Unterlagen (die Vordrucke müssen vollständig ausgefüllt sein) einzureichen:
Anträge für natürliche Personen:
-
Antrag nach Vordruck
-
Amtliches Führungszeugnis für Behörden - Belegart 0
-
Auszug aus dem Gewerbezentralregister - Belegart 9
-
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Wohnsitzfinanzamtes
-
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Betriebssitzfinanzamtes, jedoch nur, wenn der Antragsteller bereits ein Gewerbe betreibt und der Betriebssitz bei einem anderen Finanzamt geführt wird.
-
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gemeinde-/Stadtkasse der Wohnsitzgemeinde
-
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gemeinde-/Stadtkasse der Betriebssitzgemeinde, jedoch nur, wenn der Antragsteller bereits ein Gewerbe betreibt und der Betriebssitz zu einer anderen Gemeinde gehört.
-
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Ordnungsbehörde der Wohnsitzgemeinde, jedoch nur, wenn diese nicht mit der Gemeinde identisch ist, in der der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 34 c GewO abgegeben wird.
-
Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichts
-
Bescheinigung des Amtsgerichts, dass kein Insolvenzverfahren anhängig ist.
Wenn der Antragsteller verheiratet ist, sind für den Ehegatten dem Antrag außerdem beizufügen:
-
Amtliches Führungszeugnis für Behörden - Belegart 0
-
Auszug aus dem Gewerbezentralregister - Belegart 9
-
Auszug aus dem Schulnerverzeichnis des Amtsgerichts
-
Bescheinigung des Amtsgerichts, dass kein Insolvenzverfahren anhängig ist
Wenn ein Betriebsleiter eingesetzt werden soll, sind für diesen beizufügen:
-
Antragsvordruck, jedoch mit dem Hinweis, dass es sich hier um eine Betriebsleiterfunktion handelt
-
Amtliches Führungszeugnis für Behörden - Belegart 0
-
Auszug aus dem Gewerbezentralregister - Belegart 9
-
Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichts
-
Bescheinigung des Amtsgerichts, dass kein Insolvenzverfahren anhängig ist.
Anträge für juristische Personen, die bereits bestehen und im Handelsregister eingetragen sind
Für jeden Geschäftsführer, Vorstand, Aufsichtsrat usw.:
-
Antrag nach Vordruck
-
Handelsregisterauszug
-
Auszug aus dem Gewerbezentralregister - Belegart 9
-
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
-
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Betriebssitzgemeinde
-
Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichtes
-
Bescheinigung des Amtsgerichts, dass kein Insolvenzverfahren anhängig ist
-
Amtliches Führungszeugnis für Behörden - Belegart 0
-
Auszug aus dem Gewerbezentralregister für Behörden - Belegart 9
-
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Wohnsitzfinanzamtes
-
Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des Amtsgericht
Anträge für juristische Personen in Gründung
Für jeden Geschäftsführer, Vorstand, Aufsichtsrat etc.:
-
Antrag nach Vordruck
-
Beglaubigte Ausfertigung der Urkundenrolle
-
Handelsregisterauszug
-
Auszug aus dem Gewerbezentralregister - Belegart 9
-
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
-
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Betriebssitzgemeinde
-
Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichtes
-
Bescheinigung des Amtsgerichts, dass kein Insolvenzverfahren anhängig ist
-
Amtliches Führungszeugnis für Behörden - Belegart 0
-
Auszug aus dem Gewerbezentralregister für Behörden - Belegart 9
-
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Wohnsitzfinanzamtes
-
Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichts
Makler-/Immobilien_Gebühren
G e b ü h r e n
für die Erteilung einer Erlaubnis nach § 34 c GewO gemäß der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW
vom 03.07.2001 (gültig ab 01.01.2008)
Die Gebühr ist bei Antragseingang fällig
Tarifstelle Gegenstand
12 Gewerberechtliche Angelegenheiten (Ausübung des Gewerbes)
12.10 Makler, Bauträger, Baubetreuer, Anlageberatung
12.10.1 Erlaubnis zur Ausübung des Makler-, Bauträger- und Baubetreuungsgewerbes und der Anlageberatung (§ 34 c Abs. 1 und 2 GewO)
Gebührenrahmen: 200,00 - 3.500,00
- Grundgebühr je Antrag: 120,00
zuzüglich bei
- Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über
- Grundstücke - 340,00
- grundstücksgleiche Rechte - 220,00
- Wohnräume - 340,00
- gewerbliche Räume - 340,00
- Darlehen - 460,00
- Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über den Erwerb von
- Anteilscheinen einer Kapitalanlagegesellschaft - 120,00
- ausländischen Investmentanteilen - 120,00
- sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen - 80,00
- verbrieften Forderungen gegen eine Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft - 80,00
- Anlageberatung - 80,00
- Bauträger - 600,00
- Baubetreuer - 600,00
Somit bei Genehmigung sämtlicher Tätigkeiten - 3.500,00
Ausstellung einer Ersatzurkunde: 25,00