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Inhalt
Rundfunkgebührenbefreiung
Für Sie zuständig:
Bürgerbüro
Die gesetzlichen Bestimmungen zur Rundfunkgebührenbefreiung haben sich zum 01.04.2005 geändert.
Zuständig für die Befreiung ist nun die Gebühreneinzugszentrale (GEZ).
Die Anträge auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht erhalten Sie weiterhin auvh im Bürgerbüro.
Ob die Befreiungsvoraussetzungen bei Ihnen erfüllt sind, können Sie auf der Internetseite der GEZ (www.gez.de unter Gebühren und Befreiung) nachlesen.