Hilfsnavigation

Wappen Stadt Kerpen
Herzlich Willkommen im virtuellen Rathaus der Stadt Kerpen!
Schrift:
Kontrast:

Volltextsuche

Inhalt


    


Einbürgerungen



Abteilung 21.2 Ausländerwesen
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
Fax:
02237/58-102

E-Mail:

Visitenkarte anzeigen
E-Mail per Kontaktformular versenden


Für Sie zuständig:


N.N.
Sachbearbeitung
Buchstaben A - Z


Visitenkarte anzeigen


1. Allgemeine Information zur Einbürgerung:

Geregelt wird die Einbürgerung in den deutschen Staatsverband auf der Grundlage des Staatsangehörigkeitsgesetzes.
Die Einbürgerung in den deutschen Staatsverband erfolgt auf Antrag.
Jede/r Antragsteller/in muss ein eigenes Antragsformular ausfüllen. Lediglich Kinder unter 16 Jahren, die im Familienverband miteingebürgert werden, können im Antragsformular der Eltern ihren Antrag stellen.
Jeder Einbürgerungsantrag löst Kosten aus, auch für den Fall, dass dem Antrag nicht entsprochen werden kann oder der Antrag zurückgenommen wird. Einen Teil der Einbürgerungsgebühren (191 € bei Erwachsenen und allein einzubürgernden Kindern bzw. 38 € bei miteinzubürgernden Kindern) werden bereits bei Antragstellung erhoben.
Den Einbürgerungsantrag erhalten Sie im Rahmen einer persönlichen Vorsprache, bei der die Erteilungsvoraussetzungen überschlägig geprüft und die Erfolgsaussichten des Antrags bewertet werden. Aus diesem Grund wird der Einbürgerungsantrag nicht ins Internet eingestellt. Unterlagen sind bei der persönlichen Vorsprache nicht erforderlich. 
Zwecks Terminierung einer Vorsprache setzen Sie sich bitte mit Ihrer Sachbearbeiterin / Ihrem Sachbearbeiter unter den angegebenen Rufnummern in Verbindung.

2. Zuständige/r Sachbearbeiter/in:

N.N.
Sachbearbeitung
Buchstaben A - Z


Detailansicht anzeigen
Visitenkarte anzeigen

3. Einbürgerungsvoraussetzungen:

Es gibt für die unterschiedlichen Rechtsgrundlagen (Anspruchseinbürgerung, Ermessenseinbürgerung) auch unterschiedliche Einbürgerungsvoraussetzungen.  Über die fallbezogenen Voraussetzungen werden Sie im Rahmen der persönlichen Vorsprache informiert. Sie erhalten dann auch Informationen über die einzureichenden Unterlagen.
Im Allgemeinen gelten aber folgende Einbürgerungsvoraussetzunngen:
- 8-jähriger rechtmäßiger Aufenthalt
- ausreichende Deutschkenntnisse (Sprachstand B1)
- bestandener Einbürgerungstest
- gesicherter Lebensunterhalt
- keine Straftaten

4. Gebühren:

Erwachsene: 255 €
Kinder:   51 €  (bei Miteinbürgerung im Familienverband)
Kinder: 255 €  (bei Einzeleinbürgerung)

5. Rechtliche Grundlagen:

Staatsangehörigkeitsgesetz

  

 

 

 


                                                                                 

        


Einbürgerungen - Antragsunterlagen

Antragsunterlagen bei Einbürgerung

Folgende Unterlagen legen Sie bitte bei der Beantragung vor:

  1. Einbürgerungsantrag (ausgefüllt)
  2. Gültiger Reisepass (alle beschriebenen Seiten vorab kopieren)
  3. Lebenslauf
  4. Zeugnisse oder Zeugnisabschriften (Originale + Kopie)der letzten 4 Schuljahre, jeweils das 2. Halbjahreszeugnis oder sonstige Nachweise, z.B. über Sprachkurse, Besuch einer deutschen Hochschule etc.
    (Diese Unterlagen sind beizufügen von Antragsteller ab Vollendung des 16. Lebensjahres und bis Vollendung des 23. Lebensjahres)
  5. bei miteinzubürgernden minderjährigen Kindern Nachweis (Bescheinigung) über den Besuch eines Kindergartens oder der Besuch einer Schule (Original + Kopie)
  6. Geburtsurkunde des Antragstellers (Original + Kopie)
    (fremdsprachige Urkunde mit Übersetzung vorlegen)
  7. Geburtsurkunde des Ehegatten (Original + Kopie)
    (fremdsprachige Urkunde mit Übersetzung vorlegen)
  8. Heiratsurkunde des Antragstellers (Original + Kopie)
    (fremdsprachige Urkunde mit Übersetzung vorlegen)
  9. Scheidungsurteil/Sterbeurkunde Ehegatte (Original + Kopie)
    (fremdsprachige Urkunde mit Übersetzung vorlegen)
  10. Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers (Original + Kopie)
    (die letzten 3 Abrechnungen, ggf. Rentenbescheid, Bescheid des Arbeitsamtes oder des Sozialamtes)
  11. Einkommenssteuerbescheid des Finanzamtes (Original + Kopie)
  12. Nachweis zur Alterssicherung bei Selbständigen (Original + Kopie)
  13. Militärpapiere des In- und Auslandes (Original + Kopie)
    (fremdsprachige Bescheinigungen mit Übersetzung vorlegen)
  14. Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit des Ehegatten (Original + Kopie)
    (Einbürgerungsurkunde oder Personalausweis/Reisepass oder Vertriebenenausweis)
  15. 1 Passfoto je Antragsteller (nicht für Kinder unter 16 Jahren)