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Aktuelles und Termine


Wochenmärkte in Kerpen

Stadtteil Kerpen
Freitags
von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
auf dem Stiftsplatz
Stadtteil Türnich
Donnerstags
von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Marktplatz
Am Markt
Stadtteil Sindorf
Donnerstags
von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Marga und Walter Boll Platz
Stadtteil Horrem
Samstags
von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Friedrich-Ebert-Platz

Inhalt

Anleinpflicht



Abteilung 21.1 Allgemeines Ordnungswesen
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
E-Mail:

Telefon:
02237/58-269

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E-Mail per Kontaktformular versenden


Anleinpflicht
  1. Allgemeine Informationen:
    Neben dem Landeshundegesetz - LHundG NRW - existiert eine ordnungsbehördliche Verordnung nach der innerhalb der geschlossenen Ortslagen alle Hunde angeleint werden müssen. Außerhalb der geschlossen Ortslagen müssen Hunde angeleint werden, wenn es zu Begegnungen mit Menschen kommen kann.
    Verstöße bitte schriftlich mit Datum, Uhrzeit und Ort des Vergehens anzeigen.

  2. Rechtliche Grundlagen:
    • § 2 Absatz 2 Landeshundegesetz - LHundG NRW
    • § 11 Absatz 6 Landeshundegesetz - LHundG NRW
    • § 15 Absatz 2 und 3 der ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf dem Gebiet der Stadt Kerpen.