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aktueller Sachstand (Stand 11.12.2017) 11.12.2017 


Als Ergebnis der Antragstellung im Rahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) hat die Kolpingstadt Kerpen nach Gesprächen mit der maßgebenden Bezirksregierung Köln - sowohl in Köln als auch anlässlich eines Vor-Ort-Termins an der Europaschule in Kerpen - die Mitteilung erhalten, dass nur in sehr begrenztem Umfang die Maßnahmen an der Europaschule eine Förderung erfahren würden. Weiterhin wurde signalisiert, dass eine Förderung ausschließlich für die Sanierung der bestehenden Europaschule in Betracht komme. Auch nach einem in dieser Sache geführten Gespräch mit der zuständigen Ministerin Frau Ina Scharrenbach, ist eine höhere Förderung, die auch bei einem Neubau eingebunden werden könnte, nicht zeitnah zu erwarten.

 Die seitens der VBD bereits im Zuge des Realisierungsvariantenvergleichs festgestellte wirtschaftliche Vorteilhaftigkeit eines Neubaus gegenüber der Sanierung der bestehenden Europaschule bleibt auch unter Berücksichtigung der einseitig für die Sanierung in Aussicht gestellten Fördermittel erhalten.

 Anlässlich einer Lenkungsgruppensitzung am 22.11.2017 bekannten sich die Lenkungsgruppenmitglieder aus den Kerpener Ratsfraktionen ebenso wie die Verwaltung neuerlich zu einem Neubau der Europaschule, wozu es weiterhin verschiedene Optionen in unmittelbarer Umgebung der bestehenden Schule gibt. Darüber hinaus hat auch der Schulausschuss am 06.12.2017 in öffentlicher Sitzung beschlossen, dass für die Europaschule grundsätzlich ein Neubau zu bevorzugen ist.

Sowohl die Kerpener Ratsfraktionen als auch die Verwaltung möchten gemeinsam mit den schulischen Vertretern diesen Weg konsequent und zeitnah im Interesse der Schulfamilie, aber auch aller Kerpener Bürgerinnen und Bürger weitergehen. Die Verwaltung hatte jedoch in der Lenkungsgruppensitzung auch die politischen Vertreter darüber zu unterrichten, dass von dritter Seite beim LVR-Amt für Denkmalpflege ein Antrag auf Unterschutzstellung der bestehenden Europaschule eingereicht wurde. Nachdem zwischenzeitlich eine Begehung der Europaschule durch Vertreter des LVR-Amtes für Denkmalpflege erfolgt ist, wird mit einer Entscheidung über den Antrag auf Unterschutzstellung im ersten Halbjahr des kommenden Jahres zu rechnen sein.

Im Einvernehmen zwischen Verwaltung und den Kerpener Ratsfraktionen bemüht sich die Verwaltung aktuell darum, dass eine Entscheidung zeitnah herbeigeführt werden kann, um den Prozess der Neugestaltung der Europaschule nicht weiter zu verzögern. Wenngleich alle Kerpener Beteiligten um den dringenden Handlungsbedarf an der Europaschule wissen, können erst nach Vorlage einer Entscheidung die nächsten Projektschritte Richtung einer nachhaltigen und wirtschaftlichen Realisierung angegangen werden.