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Inhalt
Anmietung von Fest- und Mehrzweckhallen
Im Stadtgebiet Kerpen gibt es 2 Festhallen und 7 Mehrzweckhallen, die für kulturelle Veranstaltungen, für Privatveranstaltungen, Seminare und kommerzielle Veranstaltungen gegen eine Nutzungsgebühr angemietet werden können. Die Höhe der Nutzungsgebühr richtet sich nach der Art der Veranstaltung, der Nutzungsdauer und der Halle. Zusätzlich möchten wir darauf hinweisen, dass wir in der Jahn- und Erfthalle über weitere Technik (z.B. Beamer, Moving Heads, Funkmikrofon etc.) verfügen. Die Preise hierfür können Sie den Antragsformularen entnehmen. Nähere Informationen erhalten Sie auch bei Herrn Schnorrenberg.
Satzung über die Benutzung kultureller Einrichtungen
Die folgenden Fest- und Mehrzweckhallen können angemietet werden:
Festhallen
- Jahnhalle Kerpen (Antragsformular zur Nutzung der Jahnhalle)
- Erfthalle Türnich (Antragsformular zur Nutzung der Erfthalle)
Mehrzweckhallen
- Mehrzweckhalle Blatzheim
- Mehrzweckhalle Brüggen
- Mehrzweckhalle Horrem
- Mehrzweckhalle Mödrath
- Mehrzweckhalle Neu-Bottenbroich
- Mehrzweckhalle Sindorf
2015.04.22_Antrag Nutzung Mehrzweckhalle
Die Mehrzweckhallen können nur außerhalb der Schulzeiten angemietet werden.
Gebührentarife für Fest- und Mehrzweckhallen
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Einrichtungen der Kolpingstadt Kerpen, Nutzung des Inventars und der Grillhütten, den Einsatz der sachkundigen Aufsichtsperson sowie Sonderleistungen
Schulaulen und Schulmensen
- Aula/Mensa Europaschule
- Aula/Mensa Schulzentrum Horrem/Sindorf
- Aula Grundschule im Park (Buir)
Gebührentarif für die Nutzung einer Aula oder Mensa
Antragsformulare für die Anmietung von Schulgebäuden können bei der Fachabteilung Sport, Bäder und Kultur 22.1 Herrn Schnorrenberg (tschnorrenberg@stadt-kerpen.de) erfragt werden.