Kontakt | |
Telefon: 02237/58-162 und -163 Telefax: 02237/58-283 buergerbuero@stadt-kerpen.de |
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Zurzeit sind das Rathaus und die Verwaltungs-nebenstellen in eingeschränkter Form geöffnet (mehr Infos) |
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Inhalt
Ummeldung bei Wohnungswechsel innerhalb des Stadtgebietes Kerpen
Wenn Sie innerhalb von Kerpen umziehen müssen Sie sich nur "ummelden". Die Ummeldung sollten Sie innerhalb einer Woche vornehmen.
Ein Vordruck muss nicht mehr ausgefüllt werden.
Die Ummeldung muss durch Sie persönlich oder durch die Vorsprache eines schriftlich bevollmächtigten Vertreters im Bürgerbüro der Kolpingstadt Kerpen oder in einer unserer Bürgerservicestellen vorgenommen werden. Bitte denken Sie daran, der bevollmächtigten Person Ihren Ausweis/Ihre Ausweise mitzugeben. Ehepartner können sich gegenseitig bei der Ummeldung vertreten. Bei der Ummeldung von Kindern ist jeweils die Unterschrift von beiden sorgeberechtigten Elternteilen vorzulegen. Sollten Sie das alleinige Sorgerecht besitzen, bringen Sie bitte hierüber einen Nachweis mit.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
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gültiger Personalausweis
Ab dem 01. November 2015 benötigen wir außerdem eine Wohnungsgeberbescheinigung. Diese können Sie hier runterladen:
Den KFZ-Schein können Sie auch in unserem Büro umschreiben lassen.Gebühren
Für die Ummeldung fallen keine Kosten an.
Die Umschreibung des KFZ-Scheines kostet 10,80 Euro.
Vergessen Sie bitte nicht, auch andere Stellen zu informieren!
Steueramt der Kolpingstadt Kerpen, Krankenkasse, Bank oder Sparkasse, Telekom, Stadtwerke, Deutsche Post (Nachsendeantrag), Versicherungen, Bausparkassen, Finanzamt, Verwandte/Bekannte, Zeitung umbestellen.