Kontakt | |
Telefon: 02237/58-162 und -163 Telefax: 02237/58-283 buergerbuero@stadt-kerpen.de |
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Zurzeit sind das Rathaus und die Verwaltungs-nebenstellen in eingeschränkter Form geöffnet (mehr Infos) |
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Inhalt
Anmeldung
Wir freuen uns, Sie als Neubürger/in in Kerpen begrüßen zu dürfen!
Ihren neuen Wohnsitz können Sie im Bürgerbüro anmelden. Selbstverständlich übernehmen wir für Sie die Abmeldung bei der bisher für Sie zuständigen Meldebehörde. Sprechen Sie uns an, die Mitarbeiterinnen im Bürgerbüro beraten Sie gerne.
Die Anmeldung muss durch Sie persönlich oder durch die Vorsprache eines schriftlich bevollmächtigten Vertreters im Bürgerbüro der Kolpingstadt Kerpen oder in einer unserer Bürgerservicestellen vorgenommen werden. Bitte denken Sie daran, der bevollmächtigten Person Ihren Ausweis/Ihre Ausweise mitzugeben.
Nach den gesetzlichen Grundlagen ist Ihre neue Wohnung spätestens 2 Wochen nach dem tatsächlichen Bezug anzumelden..
Ein Vordruck muss nicht mehr ausgefüllt werden.
Benötigte Unterlagen:
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gültiger Personalausweis und falls vorhanden gültiger Reisepass
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bei mehreren Familienangehörigen Ausweise oder Geburtsurkunden aller Personen
Ab dem 01. November 2015 benötigen wir weiterhin eine Wohnungsgeberbescheinigung. Diese können Sie hier runterladen.
Der KFZ-Schein kann hier auch abgeändert werden, sofern Sie innerhalb des Rhein-Erft-Kreises zuziehen. Dies ist jedoch auch beim Straßenverkehrsamt in Bergheim möglich.
Gebühren
Für die Anmeldung fallen keine Kosten an.
Die Umschreibung des KFZ-Scheines kostet 10,80 Euro.
Vergessen Sie bitte nicht, auch andere Stellen zu informieren!
Steueramt der Kolpingstadt Kerpen, Krankenkasse, Bank oder Sparkasse, Telekom, Stadtwerke, Deutsche Post (Nachsendeantrag), Versicherungen, Bausparkassen, Finanzamt, Verwandte/Bekannte, Zeitung umbestellen.