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Kanalbenutzungsgebühren (Informationen des Steueramtes)



Abteilung 20.2 Steuern und Beiträge
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
Telefon:
02237/58-334

Fax:
02237/58-102

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Für Sie zuständig:

Stadtteile Horrem und Neu-Bottenbroich
Jens Becker
Sachbearbeitung


Telefon:
02237/58-330

E-Mail:

Raum:
130/131

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Stadtteil Sindorf
Silke Jessing
Sachbearbeitung


Telefon:
02237/58-328

E-Mail:

Raum:
130/131

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Stadtteil Kerpen
Désirée Kante
Sachbearbeiterin


Telefon:
02237/58-235

E-Mail:

Raum:
127/128

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Stadtteile Türnich, Brüggen, Balkhausen
Natascha Vogt
Sachbearbeiterin


Telefon:
02237/58-331

E-Mail:

Raum:
127

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Stadtteile Blatzheim und Mödrath
N.N.
Sachbearbeiterin


Telefon:
02237/58-310

E-Mail:

Raum:
129

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Stadtteile Manheim alt + neu, Buir
Lisa Foterek
Sachbearbeiterin


Telefon:
02237/58-322

E-Mail:

Raum:
116

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Kanalbenutzungsgebühren

Für die Inanspruchnahme der Abwasseranlagen (Kanalisation) erhebt die Stadt Kerpen Kanalbenutzungsgebühren.
Diese werden getrennt für die Einleitung von Schmutz- (Brauchwasser) und Regenwasser veranschlagt.

Wer ist gebührenpflichtig?
Gebührenpflichtig sind die Eigentümer der Grundstücke, die an die städt. Kanalisation angeschlossen sind. Sind mehrere Personen Eigentümer eines Grundstückes, so sind sie Gesamtschuldner.

Berechnung der Kanalbenutzungsgebühren:

Schmutzwassergebühr
Die Schmutzwassergebühr wird nach der entnommenen Frischwassermenge berechnet. Grundlage ist in der Regel der Ihnen vom Wasserversorger  in Rechnung gestellte Wasserverbrauch des vergangenen Jahres.

Bei der erstmaligen Herstellung eines Kanalanschlusses und auch bei Eigentumswechsel innerhalb des laufenden Jahres wird bei der Berechnung der Gebühren im Jahr des Anschlusses bzw. des Einzuges und in den beiden nachfolgenden Jahren der tatsächliche Wasserverbrauch des jeweiligen Kalenderjahres zugrunde gelegt. Bis zur Feststellung der tatsächlichen Wassermenge erhebt die Stadt einen Pauschalbetrag als Vorauszahlung. Der Pauschalbetrag wird nach der Zahl der für Ihr Grundstück gemeldeten Personen berechnet. Je Person und Monat werden zunächst 4 cbm Frischwasser festgesetzt und später dem tatsächlichen Verbrauch angepasst. Diese Anpassung erfolgt, sobald eine entsprechende Abrechnung des Wasserversorgers vorliegt. Ab dem 4. Jahr wird grundsätzlich der Verbrauch berechnet, den der Wasserversorger im jeweiligen Vorjahr der Wasserabrechnung zugrunde gelegt hat.
Bitte denken Sie daran, rechtzeitig der Aufforderung des Wasserversorgers nachzukommen, den Zählerstand der Wasseruhr abzulesen und den Verbrauch derm Wasserversorger mitzuteilen. Nur so kann sicher gestellt werden, dass der richtige Jahresverbrauch veranlagt wird.

Gartenbewässerung/ Nutzung eines Zwischenzählers
Für Frischwasser, welches Sie nicht ausschließlich zurück in das öffentliche Kanalnetz leiten, sondern für die Gartenbewässerung inkl. Gartenteiche – jedoch ohne Schwimmbecken – nutzen, müssen Sie nicht zwingend Kanalbenutzungsgebühren Schmutzwasser bezahlen.

Voraussetzung hierfür ist der Einbau eines Wasserzählers in die Zuleitung zur Gartenzapfstelle, über den Sie als Eigentümer den Nachweis über nicht eingeleitete Wassermengen erbringen.
Den Zähler können Sie durch ein fachkundiges Unternehmen (Installateur) montieren lassen oder in Eigenregie einbauen. Zu erwerben sind die Zähler über entsprechende Handwerker, Baumärkte, Internet, etc.
Nicht zugelassen sind dabei sog. Anschraubzähler, die hinter dem Wasserhahn aufgesetzt werden und / oder sich über einem Waschbecken oder Abfluss befinden.

HIER finden Sie Hinweise zum korrekten Einbau.

Nach Installation des Zwischenzählers stellen Sie einen formlosen Antrag auf Anerkennung der ausschließlich zur Gartenbewässerung genutzten Zapfstelle unter Vorlage

  • Ihres Rechnungsbeleges, aus dem die Eichung des Zählers hervorgeht und einer
  • Fotodokumentation des (1) Standortes und des (2) Zählerstandes

Sofern Sie Ihren Antrag per Email stellen, hängen Sie bitte die Fotos im .jpg-Format an. Ihre Unterlagen senden Sie bitte an die nachfolgend genannte Abteilung der Kolpingstadt Kerpen, da diese für die Berechnung des Schmutzwassers – und damit auch Ihrer entsprechenden Korrekturen – zuständig ist.

Die Wasserzähler sind in der Regel für sechs Jahre geeicht und müssen nach Ablauf dieser Zeit gewechselt werden.
Bitte richten Sie Ihren Antrag postalisch oder per Mail (zust. Sachbearbeiterin und Mailanschrift sind auf dem Grundbesitzabgabenbescheid angegeben) an:

Kolpingstadt Kerpen
Abteilung 20.2 - Steuern und Beiträge
Jahnplatz 1
50171 Kerpen

oder

steueramt@stadt-kerpen.de


Niederschlagswassergebühr
Maßstab hierfür ist die befestigte und an die Kanalisation angeschlossene Grundstücksfläche.
Diese Flächen werden im Rahmen der Selbstveranlagung durch ein entsprechendes Formular ermittelt.
Hierbei ist es unerheblich, ob von diesen Flächen teilweise Regenwasser nicht in die Kanalisation gelangt, z.B. gelegentliches Auffangen in Tonnen, teilweise Versickerung bei Pflasterflächen etc. Lediglich befestigte Flächen, von denen zu keiner Zeit Regenwasser in die Kanalisation gelangen kann, sind von der Gebührenpflicht ausgeschlossen.

Sollten Sie beabsichtigen, versiegelte Flächen zu reduzieren oder anfallendes Niederschlagswasser nicht bzw. nicht mehr in die Kanalisation einzuleiten, bedarf dies der Genehmigung.

Beachten Sie hierzu bitte, dass Stellplätze und Garagenzufahrten grundsätzlich nicht befreit sind, da es sich hierbei um belastendes Regenwasser (Öle usw.) handelt. Diese Flächen sind somit an die Kanalisation anzuschließen.

Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die Abteilung Stadtentwässerung der Stadt Kerpen, Tel.: 0 22 37/58- 461.

Gebühren

Die Gebührensätze betragen derzeit für die
- Schmutzwassergebühr je cbm Frischwassermenge 1,94 €
- Niederschlagswassergebühr je qm befestigter und an die Kanalisation angeschlossener Grundstücksfläche 0,76 €

Rechtsgrundlagen:
Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage - Entwässerungssatzung - der Stadt Kerpen/Abwasserwerk sowie Benutzungsgebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Kerpen/Abwasserwerk


Kalkulation

Bei Fragen zur Kalkulation wenden Sie sich bitte an Herrn Schaaf.