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Inhalt
Verkehrssicherungspflicht
Abteilung 21.1 Allgemeines Ordnungswesen
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
Für Sie zuständig:
Roy Labisch
Abteilungsleiter
Abteilungsleiter
Verkehrssicherungspflicht
- Allgemeine Informationen:
Sträucher und Bäume dürfen nicht in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen und dadurch eine Gefahr für den fließenden Verkehr darstellen.
Über Rad- und Gehwegen ist eine lichte Höhe, lotrecht gemessen, von 2,5m, über Fahrbahnen von 4,5m freizuhalten.
Zudem ist der Gehweg so von Laub, Moos und Gräsern freizuhalten, dass es zu keiner Rutschgefahr kommen kann.
- Rechtliche Grundlage:
§ 14 Absatz 1 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (OBG )