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Inhalt
Untersuchungsberechtigungsscheine
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
Für Sie zuständig:
Bürgerbüro
Untersuchungsberechtigungsscheine
Untersuchungsberechtigungsschein
Tritt ein Jugendlicher in das Berufsleben ein, muss er laut Jugendarbeitsschutzgesetz innerhalb der letzten 14 Monate ärztlich untersucht worden sein. Dazu wird ein Untersuchungsberechtigungsschein benötigt, den Sie jetzt ab 16 Jahren ganz einfach online beantragen können. Wenn Sie jünger sind, können die Erziehungsberechtigten das für Sie übernehmen.
Hierzu müssen Sie sich mit Ihrem Personalausweis anmelden. Sie brauchen dafür ein kompatibles Smartphone mit der AusweisApp 2. Fragen hierzu werden hier beantwortet. Wenn Sie Ihren Ausweis noch freischalten möchten, kommen Sie mit Ihrem Personalausweis ins Einwohnermeldewesen. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Alle generellen Fragen Rund um den Untersuchungsberechtigungsschein werden hier beantwortet.