Hilfsnavigation

Wappen Stadt Kerpen
Herzlich Willkommen im virtuellen Rathaus der Stadt Kerpen!
Schrift:
Kontrast:

Volltextsuche

Hier kann alles drin stehen.

Icon Senioren Freizeit
Text unter Bild

Mal sehen was passiert, wenn der Inhalt breiter ist als die Spalte.

Inhalt

Jagd

Eigenjagdbezirk Kerpener Parrig

Das Revier Eigenjagdbezirk Kerpener Parrig liegt unterhalb von der Autobahn A4 am Kreuz Kerpen und ist im südwestlichen Bereich umgrenzt von der Autobahn A 61. Mit dem Kerpener Parrig (und dem südlich anschließenden Kerpener Bruch) ist der Erft bis heute ein Teil des ursprünglichen Auewaldes erhalten geblieben.

Die ökologisch hohe Wertigkeit dieses naturnahen Auewaldreliktes mit Resten der Hart- und Weichholzaue als Lebensraum für die heimische Flora und Fauna im Verdichtungsraum Köln / Bonn sowie seine Großflächigkeit, tragen dazu bei, dass der Wald – zusammen mit dem benachbarten Kerpener Bruch – als Naturschutzgebiet und als FFH-Gebiet (Flora-Fauna-Habitat) von europaweiter Bedeutung besonders geschützt ist.

Durch die enormen Grundwasserabsenkungen infolge des Braunkohleabbaus in der direkten und weiteren Umgebung, dem deswegen fehlenden Grundwasserkontakt und den durch Kanalisierung ausbleibenden periodischen Überschwemmungen der Erft, entwickelt sich der Auewald mehr und mehr in Richtung eines grundwasserunabhängigen Stieleichen- Hainbuchenwaldes.

Der Kerpener Parrig ist ein beliebtes Naherholungsgebiet und verbindet die Stadtteile Horrem und Kerpen. Darüber hinaus wird der Kerpener Parrig bewirtschaftet. Dementsprechend wird er in regelmäßigen Abständen durchforstet (z. B. Holzeinschläge, Neuanpflanzungen, Anlegung von Rücketrassen).

Die Größe des Eigenjagdbezirkes beträgt ca. 87,6 ha. Hinzukommen diverse Angliederungsflächen von ca. 24,4 ha. Das Revier hat damit eine Größe von insgesamt ca. 112 ha, u. a.:

  • ca. 82,1 ha Wald
  • ca. 21,5 ha Grünland
  • ca. 2,0 ha Ackerland

Im Revier sind folgende Wildarten vorhanden:

  • Niederwild (Fuchs, Hase, Kaninchen u. a.)
  • Rehwild als Standwild
  • Schwarzwild als Wechselwild

Jagdausübungsrecht

Im Eigenjagdbezirk Kerpener Parrig wird ein Pächter zugelassen, der berechtigt ist, maximal einen Begehungsschein auszustellen.

Hier können Sie den Jagdpachtvertrag einsehen.