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Inhalt
Bauantrag/Baugenehmigung
Für baugenehmigungspflichtige Vorhaben ist gemäß § 63 und § 68 der Bauordnung Nordrhein Westfalen ist ein förmlicher Bauantrag in mindestens zweifacher Ausfertigung beim Bauordnungsamt einzureichen.
Dem Antrag müssen im Wesentlichen (Einzelheiten ergeben sich aus der Bauprüfverordnung) folgende Unterlagen beigefügt werden