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Träger öffentlicher Belange
Träger öffentlicher Belange sind solche Behörden und sonstige Stellen, denen die Wahrnehmung öffentlicher Belange übertragen ist, beispielsweise Nachbargemeinden, Träger der Straßenbaulast, Industrie- und Handelskammern, Kirchen und andere. Sie sind entsprechend den jeweils geltenden Regelungen bei Planungen und Maßnahmen zu beteiligen, sofern ihr Aufgabenbereich berührt wird.