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Unterhaltssicherung für Wehrpflichtige und Zivildienstleistende
Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG) sollen finanzielle Nachteile für Wehr- oder Zivildienstleistende und ihre Familienangehörigen während der Dauer der Dienstzeit ausgleichen. Bei Wehrübenden bedeutet dieses einen Ausgleich für das entfallene Einkommen, bei Grundwehr- und Zivildienstleistenden einen Ausgleich von besonderen finanziellen Nachteilen.
Anspruchsberechtigt sind:
- Personen, die ihren Grundwehrdienst oder Zivildienst ableisten
- und ggf. deren Familienangehörige sowie
- Personen, die eine Wehrübung ableisten.