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Leistungen für blinde und gehörlose Menschen

Nach dem“Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose“ (GHBG) sowie nach § 72 Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) erhalten gehörlose, sehbehinderte und blinde Menschen Geldleistungen durch den Landschaftsverband Rheinland.

Hier finden Sie die entsprechenden Internetseiten:

Gesetz über die Hilfe für Blinde und Gehörlose (GHBG)

§ 72 Sozialgesetzbuch XII

Geldleistungen des Landschaftsverband Rheinland

Ihr Ansprechpartner bei Landschaftsverband Rheinland:

Herr Jörg Lukas
Telefon: 0221 809-6327
joerg.lukas@lvr.de

 



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