Inhalt
Familienberatung
Müttern, Vätern, anderen Erziehungsberechtigten und jungen Menschen werden gemäß § 16 des Sozialgesetzbuches (SGB) VIII Leistungen der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie angeboten. Sie sollen dazu beitragen, dass Mütter, Väter und andere Erziehungsberechtigte ihre Erziehungsverantwortung besser wahrnehmen können. Sie sollen auch Wege aufzeigen, wie Konfliktsituationen in der Familie gewaltfrei gelöst werden können. Die für Sie zuständigen Bezirkssozialarbeiter*innen sind nach Stadtteilen geordnet.
Im Haus der Familie in 50171 Kerpen, Kölner Straße 15, hat seit September 2019 der Familienladen geöffnet. Hier gibt es ein vielfältiges Beratungs-, Informations-, Seminar- und Treffangebot, welches mit öffentlichen Verkehrsmitteln sehr gut zu erreichen ist:
- Linie 911 aus Brüggen, Balkhausen, Türnich und Sindorf
- Linie 976 aus Buir, Blatzheim, Manheim-neu, Langenich, Götzenkirchen, Horrem und Neubottenbroich
Die Haltestelle "Kerpen Kolping-Center" befindet sich (fast) vor der Tür.
Siehe auch Broschüre Einrichtungen und Angebote der Kinder-, Jugend und Familienhilfe im Kerpener Netzwerk.
- Beratung von Kindern, Jugendlichen, jungen Volljährigen und Eltern in allgemeinen und speziellen Problemlagen
- Mitwirkung in Verfahren vor dem Familiengericht
- Hilfe zur Erziehung
- Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder, Jugendliche und junge Volljährige
- Partnerschafts-, Trennungs- und Scheidungsberatung
- Sozialgesetzbuch (SGB) VIII