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Leistungen für blinde und gehörlose MenschenNach dem“Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose“ (GHBG) sowie nach § 72 Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) erhalten gehörlose, sehbehinderte und blinde Menschen Geldleistungen durch den Landschaftsverband Rheinland. Hier finden Sie die entsprechenden Internetseiten: Gesetz über die Hilfe für Blinde und Gehörlose (GHBG) Geldleistungen des Landschaftsverband Rheinland Ihr Ansprechpartner bei Landschaftsverband Rheinland:
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