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Menschen mit BehinderungZum 01.01.2008 sind die 11 Versorgungsämter in Nordrhein-Westfalen aufgelöst worden. Die bisher von den Versorgungsämtern wahrgenommenen Aufgaben sind durch Landesgesetze auf die Kreise und kreisfreien Städte sowie die beiden Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe aufgeteilt worden. Landrat des Rhein-Erft-Kreises zuständig, soweit die Bürgerinnen und Bürger in Bedburg, Bergheim, Brühl, Elsdorf, Erftstadt, Frechen, Hürth, Kerpen, Pulheim oder Wesseling wohnen. Schwerbehindertenausweis beantragen Nähere Informationen erhalten Sie bei |