Ziel der Wohnungsvermittlung ist die angemessene Unterbringung der gemeldeten Wohnungssuchenden. Vermittelt werden nur öffentlich geförderte Wohnungen/Häuser, die der Stadt Kerpen vom jeweiligen Vermieter frei gemeldet werden. Voraussetzung für die Aufnahme und Verbleib in der Wohnungssuchendenkartei der Stadt Kerpen ist der Besitz eines gültigen Wohnberechtigungsscheines.