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Inhalt
Kinder & Fahrrad
Aus rechtlicher Sicht ist das Fahrradfahren im öffentlichen Verkehrsraum in der Straßenverkehrsordnung (StVO) so geregelt, dass Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr Gehwege zum Fahren benutzen müssen und bis zum vollendeten 10. Lebensjahr nutzen dürfen.
Grundsätzlich stellt sich jedoch die Frage, ab welchem Alter die Kinder von ihrer Entwicklung her in der Lage sind, mit dem Fahrrad am Straßenverkehr teilzunehmen. Manche Kinder haben mit fünf Jahren noch Schwierigkeiten auf einem Roller oder Fahrrad auch nur die Balance zu halten, andere können das bereits mit Drei oder Vier. Kinder sind mit den komplexen Anforderungen, die beim Radfahren an sie gestellt werden, oftmals überfordert und stürzen häufig. Die Hauptursache dafür ist, dass Kinder entwicklungsbedingt noch nicht mehrere Dinge gleichzeitig tun können, was jedoch für das Radfahren erforderlich ist.
Nachfolgend finden Sie einige interessante Links zur Thematik:
Radschlag - Infos rund ums Radfahren