Inhalt
E-Rad richtig entsorgen
Pedelecs (also die Räder, die wir „E-Bikes“ nennen) werden grundsätzlich als Elektrogeräte eingeordnet und dürfen deshalb am Ende ihres Lebens – genau wie die eingebauten Akkus – nicht im Hausabfall, Sperrmüll oder Metallschrott entsorgt werden.
Der Akku sollte vor der Entsorgung des Rades herausgenommen werden, wenn dies einfach möglich ist (z.B. angesteckt, festgeklemmt oder mittels ein/zwei leicht zu lösenden Schrauben befestigt/verbaut) und an den Rücknahmestellen für Altbatterien abgeben werden.
Denn vor allem Lithium-Akkus, die noch im oder am Elektrorad sind oder beispielsweise falsch im Restmüll, Sperrmüll oder auf dem Schrottplatz entsorgt werden, können sich selbstentzünden und einen Brand mit schwerwiegenden Folgen für Mensch und Umwelt auslösen.
Die Fahrräder selbst können dann, genau wie alle anderen Elektro-Altgeräte aus dem Haushalt, kostenfrei bei den kommunalen Sammelstellen (z. B. Wertstoffhof) abgeben werden. Auch (Fahrrad-)Händler sind zur unentgeltlichen Rücknahme des ausrangierten Pedelecs gesetzlich verpflichtet sein, insofern deren Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte mindestens 400 Quadratmeter beträgt und Sie dort ein vergleichbares neues Produkt kaufen.
Da S-Pedelecs und E-Bikes nicht dem Anwendungsbereich des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes unterliegen, sind sie von der hier aufgezeigten Elektrogeräte-Sammlung ausgenommen. Allerdings können Händler und Hersteller alle E-Räder auch freiwillig zurücknehmen, fragen Sie am besten nach.