Aktuelles und Termine
Wochenmärkte in Kerpen
Stadtteil Kerpen
Freitags
von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
auf dem Stiftsplatz
Stadtteil Türnich
Donnerstags
von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Marktplatz
Am Markt
Stadtteil Sindorf
Donnerstags
von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Marga und Walter Boll Platz
Stadtteil Horrem
Samstags
von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Friedrich-Ebert-Platz
Inhalt
In der Kolpingstadt Kerpen können Handwerker zur Ausübung ihre Tätigkeit einen Handwerkerinnen-/ Handwerkerparkausweis für den Regierungsbezirk Köln und auch für das Land NRW beantragen.
Auf diesen Ausweis können bis zu 5 Fahrzeuge eingetragen werden.
Die Gültigkeit beträgt 1 Jahr.
Gebühren:
350,00 € | Ausnahmegenehmigung für das Land NRW |
175,00 € | jede weitere Ausnahmegenehmigung, die zeitgleich beantragt wird. |
305,00 € |
Ausnahmegenehmigung für den Regierungsbezirk Köln |
153,00 € | jede weitere Ausnahmegenehmigung, die zeitgleich beantragt wird. |
Für weitere Ausnahmegenehmigungen des gleichen Antragstellers, die nachträglich beantragt werden, ist für jeden angefangenen Monat der Restgültigkeit nach Ziffer 8 eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 14,60 € für das Land NRW (1/12 von 175,00 €) bzw. 12,75 € für den Regierungsbezirk Köln (1/12 von 153,00 €) zu entrichten.
Diese Ausweise berechtigen zum Parken
- im eingeschränkten Halteverbot/Zonenparkverbot (VZ 286/290 StVO),
- an Parkscheinautomaten unbegrenzt ohne Parkgebühr,
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in Parkscheibenzonen ohne zeitliche Begrenzung und
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auf Anwohnerparkplätzen
Die Ausweise sind immer nur im Original zu benutzen und werden als Kopie nicht anerkannt.
Zur Beantragung wird benötigt:
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Gewerbeschein und/oder Handwerkskarte oder Eintragung im Handelsregister
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KFZ-Scheine der vorgesehenen Fahrzeuge
Sind Sie interessiert oder haben Sie weitere Fragen, dann rufen Sie uns an oder kommen einfach zu unseren Öffnungszeiten vorbei.