Aktuelles und Termine
Wochenmärkte in Kerpen
Stadtteil Kerpen
Freitags
von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
auf dem Stiftsplatz
Stadtteil Türnich
Donnerstags
von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Marktplatz
Am Markt
Stadtteil Sindorf
Donnerstags
von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Marga und Walter Boll Platz
Stadtteil Horrem
Samstags
von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Friedrich-Ebert-Platz
Inhalt
Veranstaltungsleitfaden: Ausschankerlaubnis
Sachbearbeitung
Zur Abgabe (Verkauf) von alkoholischen Getränken bei öffentlichen Veranstaltungen ist eine vorübergehende Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz erforderlich. Diese benötigen Sie nicht, wenn ein Ausschank von alkoholischen Getränken nicht vorgesehen ist. Die Gestattung sollte spätestens sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn beantragt werden.
Gebühren: 30,- € bis 600,- € je Tag
Antrag auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetrieb