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Aktuelles und Termine


Wochenmärkte in Kerpen

Stadtteil Kerpen
Freitags
von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
auf dem Stiftsplatz
Stadtteil Türnich
Donnerstags
von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Marktplatz
Am Markt
Stadtteil Sindorf
Donnerstags
von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Marga und Walter Boll Platz
Stadtteil Horrem
Samstags
von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Friedrich-Ebert-Platz

Inhalt

Eingliederungshilfe für seelische behinderte Kinder, Jugendliche und junge Volljährige

Kinder, Jugendliche und junge Volljährige bis zum 21. Lebensjahr haben gemäß § 35a des Sozialgesetzbuches (SGB) VIII Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn die seelische Gesundheit des Kindes, Jugendlichen oder jungen Volljährigen mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher die Teilnahme am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist. Hinsichtlich der Abweichung der seelischen Gesundheit ist das Jugendamt verpflichtet, eng mit speziellen Fachärzten oder Therapeuten zusammenzuarbeiten. Die Hilfe wird nach dem Bedarf im Einzelfall geleistet. Die für Sie zuständigen Bezirkssozialarbeiter/innen sind nach Stadtteilen geordnet.

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