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Aktuelles und Termine

Wochenmärkte in Kerpen

Zuständige Sachbearbeiterin:

Anna-Lena König
Sachbearbeiterin


Telefon:
02237/58-255

E-Mail:

Raum:
77

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Stadtteil Türnich
Donnerstags
von 7.00 Uhr bis 14.00 Uhr
Marktplatz
Am Markt

Stadtteil Sindorf
Donnerstags
von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Marga und Walter Boll Platz

Stadtteil Kerpen
Freitags

von 7.00 Uhr bis 14.00 Uhr
auf dem Stiftsplatz

Stadtteil Horrem
Samstags
von 7.00 Uhr bis 14.00 Uhr
Friedrich-Ebert-Platz

Inhalt

Bescheinigungen

Wenn Sie in Kerpen gemeldet sind, können Sie auf Antrag Bescheinigungen über Daten aus dem Melderegister zu ihrer Person erhalten. Diese werden bei Vorsprache sofort ausgestellt. Den Personalausweis/Reisepass bitte nicht vergessen. Da die Inhalte der Bescheinigungen dem Datenschutz unterliegen, können sie Dritten (auch Familienangehörigen) nur mit schriftlicher Vollmacht ausgehändigt werden.

 

  •  Meldebescheinigung

Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis Ihres Wohnsitzes. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft Ihrer persönlichen Daten aus dem Melderegister. Sie können die Bescheinigungen persönlich oder durch eine/n Bevollmächtigte/n (bitte mit Vollmacht) im Bürgerbüro beantragen.  

  •  Aufenthaltsbescheinigung

Eine Aufenthaltsbescheinigung ist ähnlich der Meldebescheinigung. Diese enthält aber weitergehende Daten, wie z.B. Familienstand und Nationalität. Eine Aufenthaltsbescheinigung benötigen Sie z.B. für die Anmeldung zur Eheschließung beim Standesamt.

 

  •  Haushaltsbescheinigung

Eine Haushaltsbescheinigung benötigen Sie z.B. für die Beantragung von Kindergeld beim Arbeitsamt. In der Haushaltsbescheinigung werden Ihre im Antrag gemachten Angaben in Bezug auf die im Haushalt lebenden Personen von der Meldebehörde bestätigt.

 

  • Lebensbescheinigung

Eine Lebensbescheinigung kann für Rentenzwecke, insbesondere bei einem Träger im Ausland, erforderlich sein. Eine steuerliche Lebensbescheinigung benötigen Sie für die Eintragung von Kindern in Ihrer Lohnsteuerkarte, wenn diese nicht in Ihrer Wohnung gemeldet sind.

 

Gebühren

Geld

Die Gebühr für eine Meldebeschenigung beläuft sich auf 9,-- €. Für Rentenzwecke oder für das Jobcenter ist sie gebührenfrei, sofern Sie entsprechende Nachweise erbringen.

Die Aufenthaltsbescheinigung kostet ebenfalls 9,-- €.

Haushaltsbescheinigungen und Lebensbescheinigungen werden kostenlos ausgestellt.