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Inhalt
Pflegekinderdienst
Kinder gehen ihren Weg, Pflegefamilien können sie begleiten!
Herzlich willkommen beim Pflegekinderdienst der Stadt Kerpen!
Nicht alle Kinder können bei ihren Eltern leben, die Gründe hierfür sind vielfältig. Eine Pflegefamilie gibt diesen Kindern Halt und Stabilität. Sie ermöglicht es ihnen, in einem liebevollen, familiären Umfeld aufzuwachsen, wenn möglich, ohne den Kontakt zu ihren leiblichen Eltern zu verlieren. Der Pflegekinderdienst der Stadt Kerpen unterstützt Sie als Pflegefamilie. Wir bieten Ihnen:
- Informationen rund um die Aufnahme eines Pflegekindes
- Teilnahme an Vorbereitungsseminaren für Pflegepersonenbewerber
- Ausführliche Gespräche im Rahmen Ihrer Bewerbung
- Begleitung und Unterstützung im gesamten Hilfeprozess sowie bei Krisen und Fragen
- Zahlung von Pflegegeld und individuellen Beihilfen
Es gibt verschiedene Formen der Pflege. Welches Pflegeverhältnis für Sie in Frage kommt, klären wir gerne mit Ihnen im persönlichen Gespräch. Folgende Formen der Hilfe sind möglich:
- Fremdpflege:
Die Hilfe ist auf Dauer, d. h. bis zur Verselbstständigung des Kindes, angelegt. Eine Rückkehr des Kindes in seine Herkunftsfamilie ist aus unterschiedlichsten Gründen nicht möglich. Dennoch finden, falls möglich und sinnvoll, regelmäßige vom Jugendamt begleitete Besuchskontakte mit den leiblichen Eltern statt. - Verwandtenpflege:
Auch diese Hilfe ist auf Dauer angelegt. Das Kind wird im Rahmen einer Verwandtenpflege durch den Pflegekinderdienst betreut. - Familiäre Bereitschaftsbetreuung:
Es kommt vor, dass Kinder aufgrund einer Gefährdungssituation in Obhut genommen werden müssen. Für diesen Fall brauchen wir Familien, die bereit sind, ein Kind kurzfristig bei sich aufzunehmen, bis es zu einer Klärung der Situation gekommen ist. Die Zeitspannen hierfür sind sehr unterschiedlich und können von wenigen Tagen bis zu eineinhalb Jahren beanspruchen. In dieser Zeit wird geklärt, ob das Kind zurück zu seinen Eltern kehren kann oder in eine andere Hilfemaßnahme, z. B. eine Dauerpflege, weitervermittelt wird. - Kurzzeitpflege:
Sie kümmern sich um das Kind, dessen Eltern die Betreuung vorübergehend (z. B. wegen Krankheit) nicht sicherstellen können. Die Kurzzeitpflege ist eine zeitlich eng begrenzte Unterbringung.
Aktuell
- zurzeit keine aktuellen Meldungen
- Auszug aus dem Sozialgesetzbuch VIII Vollzeitpflege