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Früherkennungsuntersuchungen – U-Untersuchungen
© Foto: BZgA; Kinderuntersuchungsheft: G-BA
Gesund groß werden
Alle Eltern wünschen sich, dass ihre Kinder gesund groß werden. Um eine gesunde Entwicklung zu fördern, gibt es für alle Kinder von der Geburt bis zum sechsten Lebensjahr zehn kostenlose Früherkennungsuntersuchungen.
U1
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direkt nach der Entbindung
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U2
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3. - 10.
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Lebenstag
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U3
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4. - 6.
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Lebenswoche
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U4
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3. - 4.
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Lebensmonat
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U5
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6. - 7.
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Lebensmonat
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U6
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10. - 12.
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Lebensmonat
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U7
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21. - 24.
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Lebensmonat
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U7a
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34. - 36.
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Lebensmonat
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U8
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43. - 48.
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Lebensmonat
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U9
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60. - 64.
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Lebensmonat
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Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche
Das Früherkennungsprogramm umfasst die Jugendgesundheitsuntersuchung J1 im Alter von 12 bis 14 Jahren. Es ist ein Check der körperlichen und seelischen Gesundheit. Die Kosten werden von der Krankenkasse übernommen.
Darüber hinaus gibt es zusätzliche Untersuchungen für Kinder im Grundschulalter U10 (7-8 Jahre), U11 (9-10 Jahre) und für Jugendliche J2 (16-17 Jahre). Diese zusätzlichen Untersuchungen werden nicht von allen Krankenkassen erstattet.
Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen
Für diese Früherkennungsuntersuchungen sind bestimmte Zeiträume vorgegeben, in denen Sie einen Besuch in der kinderärztlichen Praxis vereinbaren sollten. Es ist wichtig, dass die Untersuchungen in den jeweiligen Altersspannen stattfinden, weil die Früherkennung und rechtzeitige Behandlung mancher Erkrankungen nur in einem bestimmten Zeitraum erfolgversprechend sind. Außerdem sind die Untersuchungstermine so festgelegt, dass die Kinderärztin oder der Kinderarzt wichtige Entwicklungsschritte beurteilen kann, die in bestimmten Zeitspannen erfolgen und für nachfolgende Entwicklungsschritte oft von besonderer Bedeutung sind.
Die „Zentrale Stelle Gesunde Kindheit“ im Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) erfasst die Teilnahme an den durchgeführten Früherkennungsuntersuchungen, damit möglichst alle Kinder an diesem wichtigen Vorsorgeangebot teilnehmen. Hat in den vorgegebenen Zeiträumen keine Teilnahme an der altersentsprechenden Früherkennungsuntersuchung stattgefunden, erhalten die Eltern dieser Kinder vom LZG NRW ein Erinnerungsschreiben. Sollte hierauf keine Reaktion der Eltern folgen, informiert die Zentrale Stelle die zuständigen Jugendämter darüber, für welche Kinder noch kein ärztliches Untersuchungsnachweis eingegangen ist.
Nach Eingang dieser Information beim Jugendamt erhalten die Eltern/Sorgeberechtigten ein Schreiben vom Jugendamt. In diesem werden sie gebeten, umgehend einen Termin mit der Arztpraxis zu vereinbaren, falls die Früherkennungsuntersuchung noch nicht durchgeführt worden ist.
Ihre Ansprechpartnerin
Petra Voss-Briegleb
Telefon:
02237/58-372
E-Mail:
Raum:
35
Links
Informationen zu Früherkennungsuntersuchungen