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Beratung von Kindern, Jugendlichen, jungen Volljährigen und Eltern in allgemeinen und speziellen Problemlagen

Kinder, Jugendliche, junge Volljährige und deren Erziehungsberechtigte haben gemäß § 1 des Sozialgesetzbuches (SGB) VIII Anspruch auf Beratung in allgemeinen und speziellen Problemlagen. Die Probleme der Kinder, Jugendlichen, jungen Volljährigen und Erziehungsberechtigten können sehr vielschichtig sein. Häufig erleben die Betroffenen ihre Situation als unüberschaubar, verwirrend und manchmal auch als beängstigend. Wir helfen, die Problemlagen mit ihren Hintergründen zu erkennen, sie altersgerecht zu formulieren und alle Beteiligten bei einer möglichen Lösungsfindung zu unterstützen. Die für Sie zuständigen Bezirkssozialarbeiter/innen sind nach Stadtteilen geordnet. 

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