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Förderkulisse und Hintergründe

Förderkulisse Strukturwandel

Die sich aus dem Investitonsgesetz Kohleregionen ergebenden insgesamt 40 Milliarden Euro, sind rund 14,8 Milliarden für das Rheinische Revier reserviert.

Zur Operationalisierung der Förderung werden im Wesentlichen bestehende Förderrichtlinien des Bundes und des Landes verstärkt (etwa die Städtebauförderung). Das Land wird zudem eine neue Förderrichtlinie für das Rheinische Revier erlassen. Laufende Strukturförderungen finden Sie hier.


Strukturwande Verteilung der Strukturfördermittel

Fördersystematik

  • Land leitet das fördertechnische Verfahren für die Landeskomponente
  • Bund leitet das fördertechnische Verfahren für die Bundeskomponente
  • Land übernimmt die Verantwortung für die Zuordnung von Mitteln der Bundes-und Landeskomponente zu Revierknotenthemen
  • Zuordnung zu den Bundes-und Landesmitteln erfolgt je nach Themenstellung in den zuständigen Fachressorts der Landesregierung
  • Die Stabsstelle des Landes übernimmt die regionalökonomische und fördertechnische Gesamtverantwortung
  • Region entwickelt die Strategie, generiert Projekte, bildet den regionalen Konsens und setzt um

Das Wirtschafts- und Strukturprogramm 1.0 (WSP 1.0) der ZRR stellt die strategische Fördergrundlage dar. Es wurde überarbeitet und liegt nun in der vorläufigen Fassung 1.1 als Web-Version vor. Dies ergibt sich aus

  • § 1 Abs. 3 Investitionsgesetz Kohleregionen (Die Länder haben sich für die Fördergebiete nach §2 Leitbilder nach den Anlagen 1 bis 3 gegeben, die sich auf eine nachhaltige Entwicklung in einem umfassenden ökonomischen, ökologischen und sozialen Verständnis beziehen.)
  • sowie § 6 der Bund-Länder-Vereinbarung (Die Länder legen vor Beginn der ersten Förderung ein Verfahren zur Vergabe und Verwendung der Finanzhilfen fest (Programme). Die Länder regeln damit die Durchführung des Verfahrens zur Verwendung der Finanzhilfen insbesondere zur Bewältigung des Strukturwandels und der Sicherung der Beschäftigung im Zuge des Ausstiegs aus dem Braunkohleabbau und der Verstromung von Braunkohle.)

Programme

Ab dem Jahr 2021 startet das sogenannte Regelprogramm mit themenbezogenen Förderaufrufen. Grundvoraussetzung für die spätere Antragstellung wird in allen Verfahren die grundsätzliche Empfehlung der Vorhaben durch die Region sein. Dementsprechend gliedern sich die Verfahren in eine Skizzenphase (Vorqualifizierung über DREI-STERNE-Verfahren der Region) und die eigentliche Antragsphase. Die abschließende Bewilligung der Projekte am Ende einer erfolgreichen Antragsphase erfolgt dann je nach Zuständigkeit für das finanzierende Programm durch die Bundes- bzw. die Landesregierung.

Mit dem SofortprogrammPLUS und dem Starterpaket Kernrevier wurden Ende 2019 bereits zwei Programme durch den Beschluss des Aufsichtsrats der Zukunftsagentur auf den Weg gebracht, die außerhalb der künftigen Aufrufverfahren besonders dringliche Herausforderungen angehen und als Beginn des Regelprogramms erste Signale in der Region setzen sollen.





Das Regelprogramm ist am 27.04.2021 mit einem ersten Aufruf gestartet. Aktuell läuft der dritte Aufruf im Programm REVIER.GESTALTEN. Die Einreichungsfrist endet am 29.07.2022 und richtet sich in erster Linie an Unternehmen. Ziel ist insbesondere die Unterstützung von Projektideen, die einen sich selbst tragenden Transformationsprozess fördern. Nähere Informationen finden Sie hier.

Im Programm "Unternehmen Revier" startet in Kürze der dritte Förderaufruf für das Bewilligungsjahr 2023. Schwerpunktziele sind der Ausbau des Technologietransfers, die Integration von nachhaltigen Technologien und Lösungen für das regionale Energiesystem, sowie die Stärkung digitaler Kompetenzen. Die Einreichungsfrist endet am 9. September 2022. Nähere Informationen finden Sie hier.




SW Auswahlverfahren Regelprogramm


Projektauswahlverfahren Sternevergabe

Bedeutung Sterneverfahren im Verhältnis zum Antragsverfahren

  • Sterneverfahren im Aufsichtsrat der Zukunftsagentur = Vorverfahren zum Antragsverfahren
  • Vorverfahren, das im Kern eine Weiterqualifizierung der Projektskizzen und eine Projektauswahl zum Inhalt hat
  • durch diesen Prozess kann das anschließende Antrags- und Bewilligungsverfahren beschleunigt werden
  • Aber: Sterneverfahren ersetzt nicht Antragsprüfung und Entscheidung durch Bewilligungsbehörden.
  • Aufsichtsrat trifft im Sterneverfahren noch keine Entscheidung über die konkrete Zuwendung für das Vorhaben und damit auch keine Entscheidung über die konkrete Mittelverteilung.