Telefonzentrale
02237/58-0
stadtverwaltung@stadt-kerpen.de
ÖPNV - Busse und Bahnen
Alle Infos für das Stadtgebiet
Kerpen auf einen Blick
Rundgänge
Kindertageseinrichtungen
Stadtbroschüre:
PDF-Download
online FlipBook
• Schadensmeldung
• Anregungen, Kritik
• Ideenbörse
Zukunftsensemble
Schloss Türnich
Koordinationsstelle gegen
Kinderarmut in Kerpen
Rund um Adolph Kolping
Kolpingstiftung
Amt für Tiefbau und Grünflächen (interaktiv)
Amt für Tiefbau und Grünflächen (pdf)
Grundstücksangebote:
• städtische Baugrundstücke
• Baugebiet Lechenicher Weg
• Gewerbe- & Industrieflächen
Inhalt
Pflegefreie Gräber
Dieses neue Angebot gibt den Angehörigen die Möglichkeit, ihre Verstorbenen in einem für sie pflegefreien Grab beisetzen zu lassen, gleichzeitig aber einen sichtbaren Ort des Gedenkens und des Trauerns zu besitzen.
Bestattungen im pflegefreien Reihengrab/ pflegefreien Urnenreihengrab
Flächen für diese Grabart werden - außer in Manheim, Kerpen-Alt, Götzenkirchen und Neu-Bottenbroich - auf allen Stadtteilfriedhöfen angeboten. Die Gräber werden in Rasen eingebettet, wodurch der Eindruck einer Beisetzung auf einer Art grüner Fried-Wiese entsteht. Die Pflege der gesamten Fläche wird seitens des Friedhofspersonals durchgeführt. Mittlerweile hat die Friedhofsverwaltung auf diesen Flächen Bäume angepflanzt, so dass die pflegefreien Grabstätten nun den begehrten Baumgräbern gleichen.
Das Grab wird nach der Bestattung von Seiten des Friedhofamtes mit einer Basaltlava-Grabplatte (Größe 0,55 x 0,70) abgedeckt, die bodenbündig verlegt wird.
Ein pflegefreies Grab ist aber nicht gleichbedeutend mit uniformer Gestaltung, die auf eine Grabplatte reduziert ist! Die Hinterbliebenen haben die Möglichkeit, die Standard-Grabplatte gegen eine individuelle Platte gleicher Größe und Stärke auszutauschen. Wichtig für die allgemeine Pflege ist allerdings, dass auch diese eigene Basisplatte bodenbündig aufliegt. Auf diser Basis dürfen dann zum Beispiel eine Grabsteinplatte von max. 0,35 x 0,45 m Größe oder ein stehender Stein bis 35 cm Höhe, aber auch Lampen und Vasen fest montiert werden. Selbstverständlich sind loser Grabschmuck oder Grablichter ebenfalls erlaubt.
Wie bei den Reihengräbern kann auch hier nur eine Person im Sarg oder in der Urne beigesetzt werden. Die Grabstätten werden nur einmalig für die Laufzeit von 25 oder 30 Jahren verliehen und können nicht wiedererworben werden.