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Inhalt
Kinder & FahrradAus rechtlicher Sicht ist das Fahrradfahren im öffentlichen Verkehrsraum in der Straßenverkehrsordnung (StVO) so geregelt, dass Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr Gehwege zum Fahren benutzen müssen und bis zum vollendeten 10. Lebensjahr nutzen dürfen. Radschlag - Infos rund ums Radfahren
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