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Über E-Bikes

Ein E-Bike ist noch lange kein E-Bike!

e-bike-01Elektrofahrräder sind in drei Klassen unterteilt, nur eine davon gilt rechtlich als ganz normales Fahrrad. Die Bezeichnungen sind leider nicht endgültig definiert, weshalb es häufig zu Verwirrung kommt. Inzwischen haben sich folgende Bezeichnungen für die Kategorien etabliert:

Wichtig für den Alltag: Der Begriff "Pedelec" hat sich im alltäglichen Sprachgebrauch nicht durchgesetzt, üblicherweise wird der Begriff "E-Bike" verwendet, auch wenn genau genommen ein Pedelec gemeint ist: 

  • Pedelecs (Pedal Electric Cycle) sind die landläufig als E-Bike bezeichneten Räder. Circa 99% der in Deutschland verkauften E-Räder sind Pedelecs. Sie werden mit Muskelkraft angetrieben und bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h durch einen elektrischen Motor unterstützt. Der Unterstützungsgrad kann in mehreren Stufen eingestellt werden und ist abhängig von der Pedalkraft oder der Trittfrequenz des Fahrers. Die Handhabung der Pedelecs unterscheidet sich kaum von einem normalen Fahrrad. Sie gelten rechtlich als Fahrrad.

  • S-Pedelecs (schnelle Pedelecs) gehören nicht mehr zu den Fahrrädern, sondern zu den Kleinkrafträdern. Sie haben eine motorunterstütze Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. Sie sind eine e-bike-03Mischform: Obwohl der Motor nur mit Tretunterstützung funktioniert, ist eine Betriebserlaubnis beziehungsweise eine Einzelzulassung des Herstellers vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) notwendig. Das schnelle Elektrofahrrad braucht ein Versicherungskennzeichen (Kostenpunkt etwa 70 Euro pro Jahr). Außerdem ist ein Führerschein der Klasse AM und laut StVO ein „geeigneter Schutzhelm“ nötig. S-Pedelecs dürfen Radwege nicht befahren.

  • E-Bikes lasse sich eher mit einem Elektromofa als einem Fahrrad vergleichen. Es sind Zweiräder mit Elektromotor, welche auch ohne Tretbewegungen, also rein elektrisch fahren können. Für ein solches Rad benötigen Sie eine Typengenehmigung (bzw. Betriebserlaubnis), je nach Nennleistung bzw. maximaler Geschwindigkeit eine Mofa-Prüfbescheinigung oder einen Führerschein der Klasse AM sowie eine Versicherung. Es gilt Helmpflicht für E-Bikes mit einer Nennleistung über 500 Watt bei einer Maximalgeschwindigkeit von über 20 km/h. Die Nutzung von Radwegen ist in der Regel innerorts nicht erlaubt.

“E-Bikes“ richtig entsorgen
Akkus richtig entsorgen

Was Sie noch tun können:

  • Nutzen Sie Ökostrom zum Beladen des Akkus.
  • Achten Sie auf ausreichenden Reifendruck. Durch den geringeren Rollwiderstand verbrauchen Sie weniger Strom.
  • Ausgediente aber noch funktionstüchtige Elektroräder können Sie über Gebrauchtwarenbörsen oder -häuser einer weiteren Nutzung zuführen und so helfen das Abfallaufkommen zu verringern.

Quellen:
https://www.adfc.de/artikel/pedelecs-und-e-bikes
https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/elektrogeraete/e-bike-pedelec#gewusst-wie

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