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Nach Gebrauch zurück - Rückgabe von Batterien und Akkus

Damit ausgediente Akkus und Batterien nicht mehr achtlos in der Mülltonne landen, hat die Bundesregierung die Rückgabe und Verwertung verbrauchter Batterien durch die Batteriegesetz geregelt.
Batterie

Denn alle Batterien werden zum Problem, wenn ihnen der Saft ausgeht. Von der Autobatterie bis zur Knopfzelle machen sie Sorgen beim Ent­sorgen. Das "Gesetz über die Rücknahme und Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren", kurz: BattG, schreibt vor, wie die kleinen Powerzwerge, denen der Saft ausgegangen ist, entsorgt werden müssen. Für alle mobilen Energiespender, egal ob Knopfzelle, Mignon (AA) oder Micro (AAA),  ob Blockzelle, Baby-Zelle oder jede Art von Geräteakkus, egal ob Autobatterie oder E-Bike-Akku - für alle heißt es:

"Nach Gebrauch zurück"!!!

Ziel der Verordnung ist es, alte Batterien und Akkus aus dem Hausmüll herauszuhalten und einer geordneten, schadstoffgerechten Entsorgung zukommen zu lassen.

Die Entsorgung:

  • Der Verbraucher ist gesetzlich verpflichtet, alte Batterien an eine dafür eingerichtete Rücknahmestelle des Handels zurückzugeben!

  • Alle Händler, die Batterien oder Akkus verkaufen, müssen diese in der Verkaufsstelle oder deren unmittelbarer Nähe kostenlos zurücknehmen. Dies gilt unabhängig von Marken, Kennzeichnung und Aufschrift – auch wenn keine neuen Batterien oder Akkus gekauft werden. Das Batteriegesetz schafft somit für alle Nutzer eine ortsnahe, bequeme und kostenfreie Entsorgungsmöglichkeit. Der Hausmüll ist für die schadstoffhaltigen Energiespender tabu!

  • E-Bike-Akkus gelten gem. Batteriegesetz als sogenannte Industriebatterien. Fahrradverkäufer von E-Bikes und E-Bike Batterien sind gesetzlich verpflichtet, Altbatterien kostenfrei vom Endverbraucher zurücknehmen.

  • Die Händler müssen Annahmestellen einrichten. Allerdings müssen die Vertreiber nur die Typen zurücknehmen, die sie auch im Sortiment führen. Das heißt, Geschäfte, die keine Knopfzellen führen, müssen diese auch nicht zurücknehmen. Vom Handel werden die ausgedienten Batterien einer Wiederverwertung oder umweltgerechten Beseitigung zuführen.
    Darüber hinaus können Batterien auch beim Schadstoffmobil , beim Wertstoffhof und bei Haus Forst abgegeben werden.

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  • Geräte mit fest eingebauten Batterien oder Akkus werden als Elektrogeräte am Wertstoffhof oder bei Haus Forst kostenlos angenommen. Wo immer es geht, müssen Akkus und Batterien aber aus den Altgeräten herausgenomme und separat entsorgt werden.
  • Schon beim Kauf müssen die Kunden durch einen entsprechenden Hinweis über ihre Rückgabepflicht informiert werden. Diese Hinweise sind laut Gesetz gut sichtbar und lesbar im Hauptgang des Geschäftes zu platzieren.

  • Für Autostarterbatterien wird beim Neukauf ein Pfand von 7,50 € erhoben, das bei Rückgabe der Batterie erstattet wird. Der Verkäufer kann darüber hinaus auch eine Pfandmarke ausgeben und die Erstattung mit der Rückgabe der Pfandmarke verbinden. Sie können 1 - 2 ausgediente Autobatterien aber auch bei Haus Forst oder beim Schadstoffmobil abgeben.
  • Wer Autobatterien im Internet bestellt, bekommt das Pfand zurück, wenn er ein Rückgabenachweis einreicht, der die Rücknahme der Batterie ohne Pfanderstattung bestätigt. Haus Forst stellt einen solchen Nachweis aus.

Und was ist mit Lithium-Akkus?

Tipp für den Verbraucher:

Das Gerede von "umweltfreundlichen Batterien" ist Unsinn. Die beste Lösung ist keine Batterien zu benutzen!
Es sollte kein Problem sein, beispielsweise die Armbanduhr oder das Spielzeugauto und vieles mehr, aufzuziehen. Wenn Strom gebraucht wird, dann sollte er nach Möglichkeit direkt aus der Steckdose bezogen werden. Dies lohnt sich auch in finanzieller Hinsicht: Die Kilowattstunde aus der Steckdose kostet ca. 0,16 €, aus der Batterie dagegen sehr viel teurer!

Falls ein netzunabhängiger Betrieb unabdingbar ist, sind Solarzellen die beste Wahl. Wenn auch die nicht helfen können, verbleiben nur noch Akkus oder eben Batterien, wobei die Entscheidung zwischen Akku (Nic­kel/Kadmium, Nickel/Metallhydrid) oder Batterien vom Einsatzzweck abhängt. Der Einsatz von Batterien macht also nur dann Sinn, wenn es keine andere Lösungen gibt und die Einsatzhäufigkeit und die Arbeitserleichterung den Einsatz rechtfertigt.

Bedenken Sie immer: Batterien befinden sich in allen Dingen, die auf Knopfdruck Bewegungen oder Töne von sich geben, z. B. in Kinderspielzeug, in Grußkarten, die beim Auf­klappen eine Melodie spielen, in Gameboys, Fernbedienungen, Uhren und vielem mehr.

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