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Inhalt
Inkrafttreten der 38. Änderung des Flächennutzungsplanes " Am Wahlenpfad ", Stadtteil Horrem | 26.10.2004 |
Der Rat der Stadt Kerpen hat in seiner Sitzung vom 11.05.2004 die 38. Änderung des Flächennutzungsplanes " Am Wahlenpfad ", beschlossen. Der Wirkungsbereich der 38. Änderung des Flächennutzungsplanes befindet sich am südöstlichen Rand des Stadtteils Horrem, östlich der Hauptstraße. Den Kern des Plangebietes bildet eine derzeit landwirtschaftlich genutzte Fläche zwischen der östlichen Randbebauung der Hauptstraße sowie dem ehemaligen Grubenrand des aufgegebenen und inzwischen verfüllten Tagebaues Frechen. Das Plangebiet wird im Osten und Südosten von der Hangkante und einem Grünsaum zum ehemaligen Tagebau, im Westen von der Hauptstraße (L163) einschließlich eines neu anzulegenden Kreisverkehrplatzes im südlichen Bereich und im Norden vom Trassenverlauf der Autobahn BAB A 4 begrenzt. Die Lage des Plangebietes ist dem Übersichtsplan zu entnehmen. Die Ziele der 38.Änderung des Flächennutzungsplanes " Am Wahlenpfad“ sind:
Die 38. Änderung des Flächennutzungsplanes " Am Wahlenpfad ", Stadtteil Horrem wurde mit Verfügung vom 09.09.2004 (AZ.: 35.2.11.36-123/04 – durch die Bezirksregierung Köln mit der Maßgabe genehmigt, " dass die Bekanntmachung der Erteilung der Genehmigung (gem. § 6 Abs. 5 BauGB) der 38. Änderung des Flächennutzungsplanes - zeitgleich mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses des Bebauungsplanes HO 183 " Am Wahlenpfad " nach § 10 (3) BauGB erfolgt."
26.10.2004 |