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Inkrafttreten der 38. Änderung des Flächennutzungsplanes " Am Wahlenpfad ", Stadtteil Horrem
26.10.2004

Der Rat der Stadt Kerpen hat in seiner Sitzung vom 11.05.2004 die 38. Änderung des Flächennutzungsplanes " Am Wahlenpfad ", beschlossen. Der Wirkungsbereich der 38. Änderung des Flächennutzungsplanes befindet sich am südöstlichen Rand des Stadtteils Horrem, östlich der Hauptstraße. Den Kern des Plangebietes bildet eine derzeit landwirtschaftlich genutzte Fläche zwischen der östlichen Randbebauung der Hauptstraße sowie dem ehemaligen Grubenrand des aufgegebenen und inzwischen verfüllten Tagebaues Frechen. Das Plangebiet wird im Osten und Südosten von der Hangkante und einem Grünsaum zum ehemaligen Tagebau, im Westen von der Hauptstraße (L163) einschließlich eines neu anzulegenden Kreisverkehrplatzes im südlichen Bereich und im Norden vom Trassenverlauf der Autobahn BAB A 4 begrenzt. Die Lage des Plangebietes ist dem Übersichtsplan zu entnehmen.

Die Ziele der 38.Änderung des Flächennutzungsplanes " Am Wahlenpfad“ sind:

  • Änderung " Fläche für die Landwirtschaft " in " Wohnbaufläche "
  • Änderung " Wohnbaufläche " in " gemischte Baufläche "
  • Änderung " Fläche für die Landwirtschaft " in "Grünfläche – Zweckbestimmung Parkanlage "
  • Änderung der Darstellung " Fläche für Wald " in " Grünfläche – Zweckbestimmung Bolzplatz "

Die 38. Änderung des Flächennutzungsplanes " Am Wahlenpfad ", Stadtteil Horrem wurde mit Verfügung vom 09.09.2004 (AZ.: 35.2.11.36-123/04 – durch die Bezirksregierung Köln mit der Maßgabe genehmigt, " dass die Bekanntmachung der Erteilung der Genehmigung (gem. § 6 Abs. 5 BauGB) der 38. Änderung des Flächennutzungsplanes - zeitgleich mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses des Bebauungsplanes HO 183 " Am Wahlenpfad " nach § 10 (3) BauGB erfolgt."

Bekanntmachungsanordnung
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gem. § 6 Abs. 5 BauGB öffentlich bekannt ge¬macht.
Mit dieser Bekanntmachung wird die 38. Änderung des Flächennutzungsplanes
" Am Wahlenpfad ", Stadtteil Horrem wirksam.

Die 38. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich Erläuterungsbericht liegen im Amt 16 " Stadtplanung, Stadtentwicklung, Bauen " der Stadt Kerpen, Jahnplatz 1, Zimmer 228, während der Öffnungszeiten zu jedermann Einsicht öffentlich aus. Über den Inhalt der 31. Änderung des Flächennutzungsplanes und den Erläuterungsbericht wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

Hinweise:
Es wird darauf hingewiesen, dass

  1. eine Verletzung der in § 214 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 Baugesetzbuch bezeichneten Verfahrens - und Formvorschriften und
  2. Mängel der Abwägung unbeachtlich werden, wenn sie nicht in Fällen der Nr. 1. innerhalb eines Jahres, in Fällen der Nr. 2. innerhalb von 7 Jahren seit Bekanntmachung des Flächennutzungs- planes schriftlich gegenüber der Stadt Kerpen geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
  3. Gemäß § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der zurzeit gültigen Fassung kann die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungs¬pläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht wer¬den, es sei denn
    a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeige¬verfahren
    nicht durchgeführt wurde
    b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden
    c) der Bürgermeister/die Bürgermeisterin hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
    d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Kerpen, den 
26.10.2004

Marlies Sieburg, Bürgermeisterin

26.10.2004