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Inhalt
Aufstellung der 49. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sonderbaufläche Abfallbehandlungs- anlage Haus Forst“ im Stadtteil Manheim | 03.11.2004 |
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Stadt Kerpen hat in seiner Sitzung am 29.06.2004 gemäß §2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 49. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sonderbaufläche Abfallbehandlungsanlage Haus Forst“ im Stadtteil Manheim beschlossen.
Der ca. 6,5 Hektar große Wirkungsbereich der 49. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sonderbaufläche Abfallbehandlungsanlage Haus Forst“ befindet sich ca 1,3 km südöstlich des Stadtteils Manheim, überwiegend auf dem Gelände der Mülldeponie Haus Forst. Die Lage des Plangebietes ist dem Übersichtsplan, welcher Bestandteil des Beschlusses ist, zu entnehmen.
03.11.2004 |