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vorgezogene Bürgerbeteiligung (Unterrichtung und Erörterung) zur Aufstellung der 49. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sonderbaufläche Abfallbehandlungsanlage Haus Forst“ im Stadtteil Manheim
03.11.2004

Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Stadt Kerpen hat in seiner Sitzung am 29.06.2004 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 49. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sonderbaufläche Abfallbehandlungsanlage Haus Forst“ im Stadtteil Manheim beschlossen.

Der ca. 6,5 Hektar große Wirkungsbereich der 49. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sonderbaufläche Abfallbehandlungsanlage Haus Forst“ befindet sich ca. 1.3 km südöstlich des Stadtteils Manheim, überwiegend auf dem Gelände der Mülldeponie Haus Forst. Die Lage des Plangebietes ist dem Übersichtsplan zu entnehmen.
Das Ziel der 49. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sonderbaufläche Abfallbehandlungsanlage Haus Forst“ ist die planungsrechtliche Sicherung des Betriebsstandortes und die Modernisierung bzw. Erweiterung der vorhandenen Wertstoffsortier- und Aufbereitungsanlage.
Die öffentliche Unterrichtung und Anhörung gemäß §3 Abs. 1 BauGB zur vorbezeichneten 49. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sonderbaufläche Abfallbehandlungsanlage Haus Forst „ im Stadtteil Manheim erfolgt in der Zeit vom 15.11.2004 bis einschließlich 17.12.2004 Mo – Mi von 8.00 – 12.15 und von 13.30 – 16.00. Do von 8.00 – 12.00 und von 13.30 – 18.30 und Fr von 8.00 – 12.00 bei der Stadtverwaltung Kerpen, Jahnplatz 1, 50171 Kerpen, im Amt 16, Abteilung 16.1 „Stadtplanung“, Zimmer 228. Ihr Ansprechpartner ist Herr Mackeprang (Bezirksingenieur).
Die Stadt Kerpen wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung mit ihren voraussichtlichen Auswirkungen öffentlich unterrichten und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben. Jeder, der sich vom Vorentwurf der 49. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sonderbaufläche Abfallbehandlungsanlage Haus Forst“ betroffen fühlt, kann sich zum Vorentwurf während des o.g. Zeitraumes bei der Stadtverwaltung Kerpen, Jahnplatz 1, 50171 Kerpen äußern. Während der Auslegungsfrist können Anregungen vorgebracht werden, über die der Rat der Stadt Kerpen entscheidet.

Kerpen, den 
03.11.2004

Marlies Sieburg, Bürgermeisterin

03.11.2004