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Aufstellung des Bebauungsplanes MA 313 „Abfallbehandlungsanlage Haus Forst“ im Stadtteil Manheim und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Manheim Nr.1
03.11.2004

Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Stadt Kerpen hat in seiner Sitzung am 29.06.2004 ge-mäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes MA 313 „Abfallbehandlungsanlage Haus Forst“, im Stadtteil Manheim beschlossen.

Der ca. 6,5 Hektar große Planbereich des Bebauungsplanes MA 313 „Abfallbehandlungsanlage Haus Forst“ befindet sich ca. 1,3 km südöstlich des Stadtteils Manheim, überwiegend auf dem Gelände der Müll-deponie Haus Forst. Die Lage des Plangebietes ist dem Übersichtsplan zu entnehmen.
Das Ziel des Bebauungsplanes MA 313 „Abfallbehandlungsanlage Haus Forst“ ist die planungsrechtliche Sicherung des Betriebsstandortes und die Modernisierung bzw. Erweiterung der vorhandenen Wertstoff-sortier- und Aufbereitungsanlage.
Der Bebauungsplan Nr. 1 der Gemeinde Manheim (2. Änderung, Blatt II, Gemeindegebiet) wird im Gel-tungsbereich des Bebauungsplanes MA 313 „Abfallbehandlungsanlage Haus Forst“ aufgehoben.
Vorstehender Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB 1998 in Verbindung mit § 18 der Hauptsatzung der Stadt Kerpen in der derzeit gültigen Fassung bekannt gemacht.

Kerpen, den 
03.11.2004

Marlies Sieburg, Bürgermeisterin

03.11.2004