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vorgezogene Bürgerbeteiligung (Unterrichtung und Erörterung) zur Aufstellung des Bebau-ungsplanes MA 313 „Abfallbehandlungsanlage Haus Forst“ im Stadtteil Manheim und zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes Manheim Nr. 1
03.11.2004

Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Stadt Kerpen hat in seiner Sitzung am 29.06.2004 ge-mäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes MA 313 „Abfallbehandlungsanlage Haus Forst“, im Stadtteil Manheim beschlossen.

Der ca. 6,5 Hektar große Planbereich des Bebauungsplanes MA 313 „Abfallbehandlungsanlage Haus Forst“ befindet sich ca. 1,3 km südöstlich des Stadtteils Manheim, überwiegend auf dem Gelände der Müll-deponie Haus Forst. Die Lage des Plangebietes ist dem Übersichtsplan zu entnehmen.
Das Ziel des Bebauungsplanes MA 313 „Abfallbehandlungsanlage Haus Forst“ ist die planungsrechtliche Sicherung des Betriebsstandortes und die Modernisierung bzw. Erweiterung der vorhandenen Wertstoff-sortier- und Aufbereitungsanlage.
Der Bebauungsplan Nr. 1 der Gemeinde Manheim (2. Änderung, Blatt II, Gemeindegebiet) wird im Gel-tungsbereich des Bebauungsplanes MA 313 „Abfallbehandlungsanlage Haus Forst“ aufgehoben.

Die öffentliche Unterrichtung und Anhörung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum vorbezeichneten Bebauungs-plan MA 313 „Abfallbehandlungsanlage Haus Forst“, im Stadtteil Manheim, erfolgt in der Zeit vom

15.11.04 bis einschließlich 17.12.04

Mo - Mi von 08.00 - 12.15 und von 13.30 - 16.00. Do von 08.00 - 12.00 und von 13.30 - 18.30 und Fr von 08.00 - 12.00 bei der Stadtverwaltung Kerpen, 50171 Kerpen, Jahnplatz 1, im Amt 16, Abteilung 16.1 „Stadtplanung“, Zimmer 228. Ihr Ansprechpartner ist Herr Mackeprang (Bezirksingenieur).

Die Stadt Kerpen wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung mit ihren voraussichtlichen Auswirkungen öffentlich unterrichten und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben. Jeder der sich vom Vorentwurf des Bebauungsplanes MA 313 „Abfallbehandlungsanlage Haus Forst“ betroffen fühlt, kann sich zum Vorentwurf während des o.g. Zeitraumes bei der Stadtverwaltung Kerpen, Jahnplatz 1, 50171 Kerpen äußern. Während der Auslegungsfrist können Anregungen vorgebracht werden, über die der Rat der Stadt Kerpen entscheidet.

Kerpen, den 
03.11.2004

Marlies Sieburg, Bürgermeisterin

03.11.2004