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AMT FÜR AGRARORDNUNG EUSKIRCHEN: Flurbereinigung Erftaue-Sindorf
05.11.2004

Das Amt für Agrarordnung Euskirchen schließt das Flurbereinigungsverfahren Erftaue-Sindorf, gelegen im Rhein-Erft-Kreis und im Kreis Düren, mit folgender Feststellung ab (Schlussfeststellung):

  1. Die Ausführung des Flurbereinigungsplanes ist bewirkt.
  2. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen.
  3. Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind abgeschlossen. Die Beteiligten haben ihre Verpflichtungen gegenüber der Teilnehmergemeinschaft erfüllt.
  4. Das Flurbereinigungsverfahren Erftaue-Sindorf endet mit Zustellung der unanfechtbaren Schlussfeststellung an die Teilnehmergemeinschaft.
  5. Die Teilnehmergemeinschaft erlischt zu dem unter Ziffer 4 genannten Zeitpunkt. Damit erlöschen auch die Rechte und Pflichten ihres Vorstandes.

Den vollständigen Bekanntmachungstext finden Sie hier.

05.11.2004