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Inhalt
2. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Kerpen über das Kommunalunternehmen Stadtbetriebe Kerpen, Anstalt des öffentlichen Rechts vom 10.11.2004 | 10.11.2004 |
Aufgrund der §§ 7 Abs. 1 und 114 a der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.02.2004 (GV NW S. 96), hat der Rat der Stadt Kerpen in seiner Sitzung am 09.11.2004 folgende 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Kerpen über das Kommunalun-ternehmen Stadtbetriebe Kerpen, Anstalt des öffentlichen Rechts, vom 18.12.2002 beschlossen: Artikel I
Artikel II Die 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Kerpen über das Kommunalunternehmen Stadt-betriebe Kerpen, Anstalt des öffentlichen Rechts, tritt mit dem Tag der Bekanntmachung in Kraft. Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gem. § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit die-ser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
10.11.2004 |