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Inhalt
Ratsbeschluss über die Jahresrechnung 2002 und die Entlastung des Bürgermeisters | 23.11.2004 |
Der Rat der Stadt Kerpen hat in seiner Sitzung am Auf Vorschlag des Rechnungsprüfungsausschusses bestätigt der Stadtrat das vom Bürgermeister festgestellte Ergebnis:
Der Rat der Stadt Kerpen beschließt einstimmig, dem Bürgermeister Entlastung gemäß § 94 Abs. 1 GO NW für die Jahresrechnung 2002 zu erteilen. Aufgrund des § 94 Abs. 2 GO NW werden die vorstehenden Abschlusszahlen sowie der Entlastungsbeschluss des Stadtrates der Stadt Kerpen hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Jahresrechnung 2002 mit Rechenschaftsbericht der Stadt Kerpen liegen in der Zeit vom 06.12.- Kerpen, 23.11.2004 I.V. P.Knopp, Erster Beigeordneter
23.11.2004 |