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Öffentliche Auslegung der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes „Horrem-Nord - östliche Hauptstraße“ im Stadtteil Horrem
31.01.2005

Ö F F E N T L I C H E B E K A N N T M A C H U N G

der öffentlichen Auslegung der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes „Horrem-Nord – östliche Hauptstraße“ im Stadtteil Horrem
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Stadt Kerpen hat in seiner Sitzung am 30.11.2004 beschlossen, die 45. Änderung des Flächennutzungsplanes „Horrem – Nord – östliche Hauptstraße“ im Stadtteil Horrem gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.

Der Planbereich der Flächennutzungsplanänderung befindet sich am nördlichen Rand des Stadtteiles Horrem östlich der Hauptstraße. Er wird im Westen von der Hauptstraße (L 163), im Norden von der B 55, im Osten vom Waldweg und im Süden von dem Verbindungsweg zwischen Waldweg und Hauptstraße begrenzt. Die Lage des Plangebietes ist dem Übersichtsplan, der Bestandteil des Beschlusses ist, zu entnehmen.
Das Ziel der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes ist es, die im bestandskräftigen Flächenutzungsplan ( 1. Änderung) dargestellten Arten der baulichen Nutzung im Sinne der Ziele der Rahmenplanung Horrem-Nord zu ändern.
Der Flächennutzungsplanentwurf liegt gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches in der derzeit gültigen Fassung in der Zeit vom 14.02.2005 bis einschließlich 18.03.2005 (Mo - Mi von 08.00 -12.15 Uhr und 13.30-16.00 Uhr, Do von 08.00-12.00 Uhr und 13.30 - 18.30 Uhr und Fr von 08.00 -12.00 Uhr) bei der Stadtverwaltung Kerpen, 50171 Kerpen, Jahnplatz 1, Amt 16 "Stadtplanung, Stadtentwicklung, Bauen", öffentlich aus.

Rücksprache zur 45. Änderung des Flächennutzungsplanes „Horrem-Nord – östliche Hauptstraße“ ist während der o. g. Zeiten im Zimmer 228 möglich - Ansprechpartner ist Herr Mackeprang (zuständiger Bezirksingenieur) Während der Auslegungsfrist können Anregungen vorgebracht werden, über die der Rat der Stadt Kerpen entscheidet.

Kerpen, den 
25.01.2005

i. V. Peter Knopp, Erster Beigeordneter

31.01.2005