Hilfsnavigation

Wappen Stadt Kerpen
Herzlich Willkommen im virtuellen Rathaus der Stadt Kerpen!
Schrift:
Kontrast:

Volltextsuche

Inhalt

Auslegung des Entwurfs der Haushaltssatzung der Stadt Kerpen für das Haushaltsjahr 2005
10.02.2005

Der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Kerpen für das Haushaltsjahr 2005 mit Anlagen liegt in der Zeit vom 01.03. bis 08.03.2005 im Rathaus Kerpen, Jahnplatz 1, Zimmer 141, während der Besuchszeiten

montags bis mittwochs sowie freitags 08.30 bis 12.00 Uhr
und donnerstags 13.30 bis 18.30 Uhr

öffentlich zur Einsichtnahme aus.

Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung können von Einwohnern oder von Abgabepflichti-gen innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Beginn der Auslegung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Bürgermeisterin der Stadt Kerpen, Jahnplatz 1, 50171 Kerpen, Zimmer 141, erhoben werden.
Über Einwendungen beschließt der Stadtrat in öffentlicher Sitzung.

Kerpen, den 
10.02.2005

Marlies Sieburg, Bürgermeisterin

10.02.2005