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Satzung der Stadt Kerpen über die teilweise Aufhebung der Zweckbestimmung des Weges in der Gemarkung Blatzheim, Flur 34, Flurstück 4 als Wirtschaftsweg vom 14.02.2005
14.02.2005

Aufgrund der §§ 7, 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NW. S. 666) und des § 58 Abs. 4 des Flurbereinigungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. S. 546) – in den jeweils geltenden Fassungen – hat der Rat der Stadt Kerpen in seiner Sitzung vom 14.12.2004 folgende Aufhebungssatzung beschlossen:

Die im Flurbereinigungsplan Blatzheim – B 242 – vom 19.07.1960 festgelegte Zweckbestimmung des Weges in der Gemarkung Blatzheim, Flur 34, Flurstück 4 als Wirtschaftsweg wird teilweise aufgehoben.
Der Wegfall der Zweckbestimmung beschränkt sich auf die Länge von etwa 100 m des in der Gemarkung Blatzheim gelegenen Flurstücks 4 in der Flur 34. Die Fläche ist im beiliegenden Lageplan dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil der Satzung.

Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Bekanntmachungsanordnung:
Vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der jeweils gültigen Fassung kann gegen diese Satzung nach Ablauf eines Jahres seit der Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt
b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) die Bürgermeisterin hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Kerpen vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Der in der Satzung genannte Lageplan liegt während der Dienststunden im Rathaus Kerpen, Jahnplatz 1, 50171 Kerpen, Zimmer 272, zu jedermanns Einsicht aus.

Kerpen, den 
14.02.2004

Marlies Sieburg, Bürgermeisterin

14.02.2005