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Inhalt
Einleitung des Vorhaben bezogenen Bebauungsplanes BU 315 „Sondergebiet Steinweg“ | 01.03.2005 |
Der Rat der Stadt Kerpen hat in seiner Sitzung am 22.02.2005 gemäß § 12 (2) i.V.m. § 2 (1) BauGB die Einleitung des Vorhaben bezogenen Bebauungsplanes BU 315 „Sondergebiet Steinweg“, im Stadtteil Buir beschlossen.
Das Ziel des Vorhaben bezogenen Bebauungsplanes BU 315 „Sondergebiet Steinweg“ ist es, das Planungsrecht für die Errichtung von zwei Nahversorgungseinrichtungen mit dazugehörigen Parkplätzen und Anlieferung zu schaffen.
01.03.2005 |