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Inhalt
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (Unterrichtung und Erörterung) zur Aufstellung des Vorhaben bezogenen Bebauungsplanes BU 315 „Sondergebiet Steinweg“ im Stadtteil Kerpen-Buir, gem. § 3 (1) BauGB | 01.03.2005 |
Der Rat der Stadt Kerpen hat in seiner Sitzung am 22.02.2005 gemäß § 2 (1) BauGB die Aufstellung des Vorhaben bezogenen Bebauungsplanes BU 315 „Sondergebiet Steinweg“ im Stadtteil Kerpen-Buir, beschlossen.
Das Ziel des Vorhaben bezogenen Bebauungsplanes ist es, das Planungsrecht für die Errichtung von zwei Nahversorgungseinrichtungen mit dazugehörigen Parkplätzen und Anlieferung zu schaffen. Die öffentliche Unterrichtung und Anhörung gem. § 3 (1) BauGB zum vorbezeichneten Bebauungsplan BU 315 „Sondergebiet Steinweg“ im Stadtteil Buir erfolgt in der Zeit vom 14.03.2005 – 29.04.2005 Mo-Mi von 08.00-12.15 und von 13.30-16.00, Do von 08.00-12.00 und von 13.30- 18.30 und Fr von 08.00-12.00 bei der Stadtverwaltung Kerpen, 50171 Kerpen, Jahnplatz 1, im Amt 16, Abteilung 16.1 " Stadt-planung ", Zimmer 228. Ihr Ansprechpartner ist Herr Mackeprang.
01.03.2005 |