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Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zur Aufstellung des Bebauungsplanes KE 10/3. Änderung „Neustraße“ im Stadtteil Kerpen
18.05.2005

Ö F F E N T L I C H E    B E K A N N T M A C H U N G

der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (Unterrichtung und Erörterung) zur Aufstellung des Bebauungsplanes KE 10/3. Änderung „Neustraße“ im Stadtteil Kerpen, gem. § 3 (1) BauGB.
Der Rat der Stadt Kerpen hat in seiner Sitzung am 26.04.2005 gemäß § 2 (1) BauGB die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes KE 10 „Neustraße“ im Stadtteil Kerpen, beschlossen.

Das Plangebiet des Bebauungsplanes KE 10/3. Änderung liegt am südlichen Siedlungsrand des Stadtteils Kerpen östlich der Neustraße und beinhaltet einen Teilbereich der zur Zeit rechtsverbindlichen 2. Änderung des Bebauungsplanes KE 10 – Verlängerte Neustraße – im Stadtteil Kerpen.
Die Lage des Plangebietes ist dem Übersichtsplan zu entnehmen.

Ziel und Zweck der 3. Änderung ist, eine südlich in Verlängerung des Meisenweges gelegene Splitterparzelle, die in der derzeitigen verbindlichen 2. Änderung des Baubauungsplanes KE 10 als „Nicht überbaubare, bzw. überbaubare Grundstücksfläche“ festgesetzt ist, als „Verkehrsgrünfläche und/oder als „Fläche für den ruhenden Verkehr“ festzusetzen.
Da diese Splitterparzelle ins Eigentum der Stadt Kerpen übergeht, kann sie bei einer späteren Erschließung des Gebietes zwischen Hahnenstraße und Neustraße in die Planung mit einbezogen werden.
Im Zuge dieser Änderung soll das nördlich des verlängerten Meisenweges festgesetzte Baufenster, auf Wunsch des Eigentümers, mit in das Änderungsverfahren einbezogen werden. Anstelle des festgesetzten Baufensters zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses, sollen überbaubare Flächen, parallel zur Neustraße, zur Errichtung eines Einzel- und eines Doppelhauses ausgewiesen werden.
Mit dieser Ausweisung wird die vorhandene Baustruktur der im Geltungsbereich des Bebauungsplanes
KE 10 schon errichteten Einfamilienwohnhäuser aufgenommen.

Die öffentliche Unterrichtung und Anhörung gem. § 3 (1) BauGB zur vorbezeichneten 3. Änderung des Bebauungsplanes KE 10 „Neustraße“, Stadtteil Kerpen erfolgt in der Zeit vom
06.06.2005 bis einschließlich 07.07.2005
Mo-Mi von 08.00-12.15 und von 13.30-16.00, Do von 08.00-12.00 und von 13.30- 18.30 und Fr von 08.00-12.00 bei der Stadtverwaltung Kerpen, 50171 Kerpen, Jahnplatz 1, im Amt 16, Abteilung 16.1 " Stadtplanung ", Zimmer 221. Ihr Ansprechpartner ist Herr Fuhs.

Die Stadt Kerpen wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung mit ihren voraussichtlichen Auswirkungen öffentlich unterrichten und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben. Jeder der sich vom Vorentwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes KE 10 betroffen fühlt, kann sich zum Vorentwurf während des o.g. Zeitraumes bei der Stadtverwaltung Kerpen, Jahnplatz 1, 50171 Kerpen äußern. Während der Auslegungsfrist können Anregungen vorgebracht werden, über die der Rat der Stadt Kerpen entscheidet.

Kerpen, den 
17.05.2005

Peter Knopp, Erster Beigeordneter

18.05.2005