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frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (Unterrichtung und Erörterung) zum vorhaben- bezogenen Bebauungsplan BL 314 „Vogelruther Weg“ im Stadtteil Blatzheim, gem. § 3 (1) BauGB
07.06.2005

Der Rat der Stadt Kerpen hat in seiner Sitzung am 26.04.2005 gemäß § 12 (2) BauGB die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan BL 314 „Vogelruther Weg“ im Stadtteil Blatzheim, beschlossen.

Das Plangebiet des Bebauungsplanes BL 314 „Vogelruther Weg“ liegt am westlichen Ortsrand des Stadtteils Blatzheim an einem Teilabschnitt des Vogelruther Weges. Südlich wird das Plangebiet vom Buirer Weg und nördlich von der Einmündung Haagstraße begrenzt. Die westliche Begrenzung bildet eine Feldlage. Im Osten grenzt die vorhandene Bebauung des Blockinnenbereichs der Haagstraße an. Die Abgrenzung ist dem Übersichtsplan zu entnehmen.

Das Ziel des Bebauungsplanes ist eine angestrebte Bebauung auf der südöstlichen Seite des Vogelruther Weges. Hierfür ist der Ausbau des Vogelruther Weges vom Buirer Weg bis zur Einmündung Haagstraße erforderlich. Es sind 5 Doppelhäuser (10 Doppelhaushälften) geplant, die von ihrer Breite, Tiefe, Höhe und Dachform ein nahezu identisches bauliches Volumen darstellen sollen.

Die öffentliche Unterrichtung und Anhörung gem. § 3 (1) BauGB zum vorbezeichneten Bebauungsplan BL 314 „Vogelruther Weg“, Stadtteil Blatzheim erfolgt in der Zeit vom

21.06.2005- einschließlich 29.07.2005

Mo-Mi von 08.00-12.15 und von 13.30-16.00, Do von 08.00-12.00 und von 13.30- 18.30 und Fr von 08.00-12.00 bei der Stadtverwaltung Kerpen, 50171 Kerpen, Jahnplatz 1, im Amt 16, Abteilung 16.1 " Stadtplanung ", Zimmer 216. Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Dieken.

Die Stadt Kerpen wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung mit ihren voraussichtlichen Auswirkungen öffentlich unterrichten und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben. Jeder der sich vom Vorentwurf des Bebauungsplanes BL 314 „Vogelruther Weg“ betroffen fühlt, kann sich zum Vorentwurf während des o.g. Zeitraumes bei der Stadtverwaltung Kerpen, Jahnplatz 1, 50171 Kerpen äußern. Während der Auslegungsfrist können Anregungen vorgebracht werden, über die der Rat der Stadt Kerpen entscheidet.

Kerpen, den 
07.06.2005

Marlies Sieburg, Bürgermeisterin

07.06.2005