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Inhalt
vorgezogene Beteiligung der Öffentlichkeit (Unterrichtung und Erörterung) zur Aufstellung des Bebauungsplanes SI 231 A/4. Änderung " Hahner Äcker Ost " , Stadtteil Sindorf | 05.07.2005 |
Der Rat der Stadt Kerpen hat in seiner Sitzung am 28.06.2005 die Aufstellung des o.g. Bebauungsplanes, gem. § 2 (1) BauGB beschlossen. Der Planbereich der 4. Änderung umfasst den kompletten Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes SI 231 A " Hahner Äcker Ost ". Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt: Im Süden durch die BAB 4, im Westen durch die Visteonstraße, im Norden durch den Europaring und im Osten durch die Erfttalstraße (L 122) . Die Lage des Plangebietes ist dem Übersichtsplan zu entnehmen. Ziel der 4.Änderung ist es, den auf Grundlage des Bebauungsplanes SI 231 A " Hahner Äcker Ost " entstandenen Gewerbe - und Technologiepark östlich der Visteonstraße mit teilweise geänderten planerischen Zielsetzungen weiter zu entwickeln. 20.07.2005 bis einschließlich 02.09.2005 Mo - Mi von 08.00 -12.15 Uhr und von 13.30 -16.00 Uhr, Do von 08.00 -12.00 Uhr und von 13.30 - 18.30 Uhr und Fr von 08.00-12.00 Uhr bei der Stadtverwaltung Kerpen, 50171 Kerpen, Jahnplatz 1, im Amt 16,
05.07.2005 |